Die bereitgestellten Informationen beruhen auf der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 29.12.2023, der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude vom 09.12.2022, der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude vom 09.12.2022, der Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen vom 11.11.2022 sowie den Anforderungen der KfW-Bank für die Programme 261, 263, 264, 297, 298, 299, 358, 359, 458, 464, 497, 498, 499.
Die Angaben sind ohne Gewähr. Die Nutzung des Fördertools ersetzt keine Beratung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) übernimmt keine Haftung für die korrekte Antragstellung oder die tatsächliche Auszahlung der prognostizierten Fördersumme.
Bitte beachten Sie, dass der Förderrechner nur Förderungen des Bundes betrachtet. Landes- oder Regionalprogramme können attraktive Förderbedingungen bieten, welche hier unbeachtet bleiben.
Für detailliertere Informationen rund um das Thema Förderung besuchen Sie auch folgende Webseiten:
Bundesverband Wärmepumpe: www.waermepumpe.de/foerderung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/index.html
KfW-Bank:www.kfw.de