Wärmepumpe im Neubau
Vorteile der Wärmepumpe
Wärmepumpen werden heute bereits in jedem dritten Neubau installiert. Ein Trend, der durch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 und 2016, heute Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), und die steigenden Ansprüche an ein modernes Heizsystem zustande kam. Denn Wärmepumpen bieten Häuslebauern, den sogenannten Bauherren, mehr als nur eine Heizung:
- Wärmepumpen erfüllen problemlos die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes
- Wärmepumpen heizen sehr energieeffizient. Sie erzeugen mit einer Kilowattstunde Strom je nach Jahresarbeitszahl drei bis fünf Kilowattstunden Wärme.
- Wärmepumpen betreiben aktiven Klimaschutz, denn sie heizen mit Umweltwärme und der Stromanteil wird auch immer erneuerbarer.
- Wärmepumpen können nicht nur heizen, sondern im Sommer auch kühlen. Außerdem nehmen sie nicht viel Platz im Haus in Anspruch.
- Wärmepumpen machen unabhängig vom Rohstoffimport und können in Kombination mit einer Solaranlage den Grad der Eigenversorgung zu erhöhen.
Sie bauen neu? Dann können Sie vom Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) profitieren: Die Förderung erfolgt in Form von Krediten deutlich unter dem Marktzins, die direkt die anfänglichen Investitionskosten für den Einbau deiner Wärmepumpe reduzieren.
Was sie für Ihren Neubau mit Wärmepumpe wissen müssen
Was bedeutet Primärenergie und wie wird der Primärenergiebedarf berechnet?
Die Energieeffizienz eines Gebäudes (Heizung und Trinkwassererwärmung) wird in der Größe „Primärenergie“ ausgedrückt, da diese im Gegensatz zum Endenergiebedarf – also der Energiemenge (Liter Erdöl/ m³ Erdgas/ kWh Strom), die man bei seinem Energieversorger einkauft – auch die vorgelagerte Prozesskette berücksichtigt. So umfasst die Betrachtung des Primärenergiebedarfs auch die Energie, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wurde.
Um den Energiebedarf und damit die energetische Qualität verschiedener Gebäude vergleichbar zu machen, wird der Primärenergiebedarf auf die Nutzfläche eines Hauses bezogen. So regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beispielsweise, wie viel Primärenergie pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) ein neu errichtetes Gebäude maximal für Heizung und Trinkwassererwärmung verbrauchen darf. Das GEG regelt also auf die Weise die Energieeinsparung in Gebäuden.
Bereits heute verbrauchen Wärmepumpen ab einer Jahresarbeitszahl über 2,15 weniger Primärenergie als ein Gaskessel. Durch diesen Effizienzvorsprung erfüllen Häuser mit Wärmepumpe problemlos auch künftige GEG-Standards. Die weiter wachsenden Anteile Erneuerbarer Energien in unseren Stromnetzen (und der damit einhergehenden Absenkung des Primärenergiefaktors) werden den Effizienzvorsprung der Wärmepumpe weiter verstärken.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 01. November 2020 in Kraft. In ihm sind verschiedene Rechtsnormen zusammengeführt worden: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) and Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG). Hinsichtlich seiner Rechtswirkung entspricht das GEG größtenteils den abgelösten Rechtsnormen.
Was besagt das GEG zur Energieeffizienz?
Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, regelte seit 2002, wie viel Heizenergie ein neu errichtetes Gebäude maximal verbrauchen darf. Die EnEV wurde 2004, 2009 und 2014 novelliert, wobei die Neufassung von 2014 weitere Verschärfungen ab 2016 beinhaltete. Sie ist in das GEG übergegangen. Der geltende GEG-Standard ist zudem die Richtmarke, an der sich die Effizienzstandards der KfW-Bankengruppe („KfW-Effizienzhaus“) für Neubauten und umfassend sanierte Altbauten orientieren. Aber nicht nur, weil die KfW ihre attraktiven Kredite und Zuschüsse an die Erreichung sehr guter energetischer Standards knüpft, ist die Energieeffizienz eines Gebäudes wichtig. Vielmehr garantiert nur ein zeitgemäßer Effizienzstandard langfristig den Werterhalt einer Immobilie!
Durch die schrittweise Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen seitens des Gesetzgebers sollte der Weg für den ab 2021 EU-weit vorgeschriebenen „Niedrigstenergiestandard“ geebnet werden. Zum 1. Januar 2016 wurden die primärenergetischen Anforderungen der EnEV daher abermals pauschal um 25 Prozent verschärft und der Primärenergiefaktor für Strom von 2,4 auf 1,8 senkt. Nur Häuser mit Elektro-Wärmepumpen erfüllen die neuen Effizienzstandards noch problemlos.
Das GEG regelt in neu gebauten Wohn- und Nichtwohngebäuden, u.a. mittels des Primärenergiefaktors und Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust). Das GEG dem Gebäudeenergieausweis von Bestandsgebäuden mehr Bedeutung zu als die EnEV, sodass nun auch der CO2-Ausstoß ausgewiesen werden muss (Übergangsfrist bis 01. Mai 2021).
Durch die Verschärfung der primärenergetischen Vorgaben und die Stärkung des Gebäudeenergieausweises will der Gesetzgeber die Energieeffizienz von Gebäuden heben. Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.
Was ist die Jahresarbeitszahl (JAZ) einer Wärmepumpe?
Die Wärmepumpe entzieht dem Untergrund, dem Grundwasser oder der Umgebungsluft Wärme und führt sie dem Heizsystem des Gebäudes zu. Betrieben wird die Wärmepumpe mit Strom. Mit 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kann man so bei fachgerechter Planung und Ausführung etwa 3 bis 5 kWh Wärme erzeugen. Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,5 wandelt im Jahresschnitt 1 kWh Strom in 3,5 kWh Wärme um. Die Jahresarbeitszahl zeigt so die Effizienz der Wärmepumpe auf.
Was besagt das GEG zur Nutzung erneuerbarer Energien?
Nach dem GEG muss die Wärmeenergieversorgung eines neu gebauten Wohn- oder Nichtwohngebäudes anteilig durch regenerative Energien gewährleistet werden. Es ist demnach gar nicht erlaubt, seinen Neubau mit einer reinen Öl- oder Gasheizung zu heizen. Diese Heizgeräte müssen mindestens mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger, beispielsweise einer Solarthermieanlage, kombiniert werden. Diese Regelung entspricht dem, was durch das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, kurz EEWärmeG, vorgeschrieben wurde, ehe es im GEG aufgegangen ist.
Einfacher haben Häuslebauer es mit einer Wärmepumpe. Diese heizt mit Umweltwärme aus dem Erdboden, Grundwasser oder der Luft. Eine Wärmepumpe zählt daher nach EEWärmeG zu den erneuerbaren Wärmeerzeugern und der Strom, mit dem sie betrieben wird, wird auch noch immer grüner, je höher der Anteil erneuerbarer Energie am Strommix wird.
Steigen die Baukosten durch die Energieeinsparverordnung?
Spätestens seit dem 1. Januar 2016 führt kein Weg an stärkerer Wärmedämmung oder einer besonders sparsamen Heizungsanlage vorbei. Die heute gängige Kombination aus fossiler Brennwertheizung und Solarthermieanlage zur Trinkwassererwärmung erfüllt den geltenden GEG-Standard nicht mehr. Für gut informierte Bauherren muss das Bauen deshalb aber nicht teurer werden. Durch geschickte Planung und die Wahl einer Heizung, die besonders wenig Primärenergie verbraucht, können Mehrkosten sowohl bei Wohngebäuden als auch bei gewerblich oder kommunal genutzten Gebäuden vermieden werden.
Da die Verordnung technologieoffen gestaltet ist, können Bauherren selber entscheiden, wie sie die Standards erfüllen. Wer weiter auf fossile Heiztechniken setzt, wird gezwungen sein, deutlich mehr Geld in Wärmedämmung und Haustechnik zu investieren, um die Vorgaben des GEG nachweislich einzuhalten.
Wie vermeide ich höhere Baukosten?
Die wichtigste Stellschraube für den Primärenergiebedarf eines Hauses sowie die Höhe der Baukosten ist die Wahl der Heiztechnik. Häuser mit elektrischen Wärmepumpen erfüllen die 2016 verschärften Effizienzstandards problemlos. Denn die umweltfreundliche Heiztechnik profitiert von dem schrittweise abgesenkten Primärenergiefaktor für Strom (2016: 1,8), mit dem die Politik auf einen immer klimafreundlicheren Strommix reagiert. Das gibt Bauherren Spielraum bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle und der übrigen Haustechnik: Bei teuren Maßnahmen, wie der Fassadendämmung können sie sich auf die vom GEG geforderte Mindestqualität beschränken, ohne das Primärenergieziel zu gefährden.
Die Wahl der Heiztechnik beim Neubau wirkt sich auf den späteren Wert der Immobilie und spätere Ausgaben aus.
Weil regenerativer Strom aus Windkraft und Photovoltaik einen immer höheren Anteil am Haushaltstrom bestreiten, werden elektrische Wärmepumpen über ihre Lebensdauer von alleine immer klimafreundlicher: Selbst „Wärmepumpen-Häuser“, die vor 10 Jahren nach damals gültigem EnEV-Standard errichtet wurden, erfüllen die primärenergetischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 (jetzt GEG). Mit Wärmepumpen baut man zukunftssicher.
Das bestätigt auch der Gebäudeenergieausweis, der laut GEG im Falle eines Verkaufs oder der Neuvermietung einer Immobilie vorgeschrieben ist. Zeitgemäße Effizienzkennwerte und ein guter Gebäudeenergieausweis sichern den Wert Ihrer Immobilie.
Die Wahl der richtigen Heiztechnik – investiere ich gleich in ein echtes regeneratives Heizsystem oder optimiere ich Gas- oder Ölheizungen über zusätzliche Maßnahmen – entscheidet außerdem über zusätzliche Investitionen von mehreren Tausend Euro.
Wärmepumpen machen Wohngebäude, Schulen und Gewerbebau von alleine immer energiesparender.
Wärmepumpen nutzen einen hohen Anteil regenerativer Umweltwärme zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasserbereitung. Deshalb gehen sie schon von Hause aus sparsam mit den primärenergetischen Ressourcen um. Hinzu kommt ein kleiner Anteil Strom als Antriebsenergie – und genau hier steckt der „Trick“: Mit der schrittweisen Anpassung des Primärenergiefaktors von 2,6 auf 2,4 und schließlich 1,8 bildete die Energieeinsparverordnung (EnEV) den starken Zuwachs von Strom aus regenerativen Quellen in deutschen Netzen ab. Dadurch reduziert sich der Primärenergiebedarf von Häusern mit elektrischen Wärmepumpen quasi von allein.
Welche baulichen und rechtlichen Vorgaben muss ich beim Einbau einer Wärmepumpe noch beachten?
Luft-Wärmepumpe
Wenn Sie sich für eine Luft-Wärmepumpe entscheiden, müssen die Schallimissionswerte der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) eingehalten werden. Die TA Lärm definiert verschiedene Schallgrenzen für verschiedene Arten von Wohn- und Gewerbegebieten. Ihr Handwerksbetrieb muss vor dem Aufstellen des Außenteils der Luft-Wärmepumpe entsprechende Messungen durchführen.Erdwärmepumpe
Wenn Sie sich für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Sonde (nicht Kollektor) oder eine Grundwasser-Wärmepumpe entscheiden, muss eine oder mehrere Bohrungen durchgeführt werden. Für die Bohrung brauchen Sie unbedingt die Genehmigung der zuständigen Unteren Wasserbehörde. In Wasserschutzgebieten sind Bohrungen gänzlich untersagt. Mehr erfahrenUm staatliche Förderung für den Einbau Ihrer Erdwärmepumpe zu erhalten, muss außerdem eine schadensunabhängige Versicherung für die Bohrung im Vorhinein abgeschlossen werden.
Gebäudeenergieausweis: Was müssen (Ver-)Käufer und (Ver-)Mieter wissen?
Durch die Vorgaben des GEG werden die Gebäudeenergieausweise verbraucherfreundlicher. Neben den Markierungen des Primär- und des Endenergiebedarfs auf der Farbverlaufsskala von grün bis rot („Bandtacho“), muss der Energieausweis für Gebäude seit 1. Mai 2014 auch die Energieeffizienzklasse des Gesamtgebäudes auf einer Skala von A+ bis H ausweisen. Dieses System ist bei Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen schon seit vielen Jahren etabliert. Seit dem 01. November 2020 ist die Anzeige des CO2-Ausstoßes auf dem Energieausweis vorgeschrieben, wobei es eine Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 gibt.
Zusätzlich sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, den Gebäudeenergieausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen. Die Kennwerte müssen auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. Nach Vertragsabschluss muss der Gebäudeenergieausweis übergeben werden.
Nur Häuser mit Wärmepumpe erhalten im Gebäudeenergieausweis Bestnoten.
Nach Berechnungen des Bundesverband Wärmepumpe erreicht ein Standardgebäude mit Sole-Wasser-Wärmepumpe im Energieausweis die Bestnote A+ und mit Luft-Wasser-Wärmepumpe A. Das gleiche Haus mit fossil befeuertem Brennwertkessel und solarer Trinkwarmwassererwärmung erreicht im Energieausweis ein B, mit einer Pelletheizung hingegen nur D.
Betrachtet wurde ein Einfamilienhaus des Baujahres 1985 mit einer Gebäudenutzfläche von 155,8 m² und einer beheizten Wohnfläche von 100 m². Der mittlere U-Wert der unsanierten Gebäudehülle beträgt 0,86 W/m²K.
Die Wärmepumpe bietet Komfort
- behagliche Wärme und komfortable Kühlung in einem Gerät
- sauberer Brennstoff und platzsparende Technik
- Bauen mit Wärmepumpe: Mehr Komfort und Unabhängigkeit
Zunehmend rücken die besonderen Komfortaspekte der Wärmepumpe auch in den Fokus privater Häuslebauer. Denn Wärmepumpen sind die einzigen Wärmeerzeuger, die komfortabel und energiesparend heizen und kühlen können. Da im Kühlbetrieb vor allem regenerative Umweltenergie zum Einsatz kommt, sparen Wärmepumpen gegenüber einer konventionellen Klimaanlage bis zu 95 Prozent Energie ein und entlasten damit die Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Weil viele Wärmepumpen zudem so kompakt gebaut sind, dass sie nicht größer als eine Kühl-/Gefrierkombination sind, und kein Brennstofflager benötigen, finden sie in Neubauten ohne Keller direkt im Technik- oder Hauswirtschaftsraum einen Platz.
Das passende Verteilsystem finden
Um die Effizienz einer Wärmepumpenanlage voll auszuschöpfen, ist die Wahl des geeigneten Verteilsystems entscheidend. Sehr gut lassen sich Wärmepumpen z.B. mit Flächenheizungen kombinieren. Sie sorgen für eine gleichmäßige, gut verteilte Wärme im ganzen Gebäude.
Passende Anbieter finden Sie über die Seite des Bundesverbands Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF): www.flaechenheizungsfinder.de
Solarthermie
Mit der Nutzung der Solarenergie für Heizen, Warmwasser und Strom wird ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Installation ist platzsparend, denn es wird nur ein Stromanschluss benötigt. Die PVT-Kollektoren nutzen die Umgebungs- und Strahlungswärme der Sonne und wirken mit einer einheitlichen Optik der Solarfläche ästhetisch und modern. Im Jahr liefern die PVT-Kollektoren bis zu 4-mal mehr Wärme und Strom als eine Photovoltaikanlage der gleichen Größe.