Wärmepumpen tragen zum Klimaschutz bei

 
Wie kommen wir zu einem nachhaltigen Gebäudesektor?

2023 decken die Erneuerbare Energien in Deutschland zum ersten Mal über 50 Prozent des Stromverbrauchs. Auch bei der Photovoltaik geht der Trend weiter nach oben: Mit einem Zubau von 14,4 GW übertrifft sie den bisherigen Rekord aus 2012 um 6,2 GW. Auch der importierte Strom stammt inzwischen fast zur Hälfte aus Erneuerbaren Energien.

Leider steht es weiterhin schlecht um den Gebäudesektor. Hier wurden auch 2023 wiederholt die Sektorenziele verfehlt. Dabei ist gerade der Gebäudesektor von großer Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele. 2023 war ein Rekordjahr für Wärmepumpen, aber leider auch für Gasheizungen; es wurden etwa 2,5-mal mehr fossile als klimafreundliche Heizungen verkauft. Und das, obwohl der Gebäudesektor immer noch einen Großteil der CO2-Emissionen verursacht – durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen.

Was wollen wir erreichen?

Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2021) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 Prozent und bis 2040 um mind. 88 Prozent gesenkt werden (gegenüber 1990). Zudem gelten in einzelnen Sektoren bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen.

Um diesem Ziel näher zu kommen, hatte sich die Bundesregierung im Juni 2022 anlässlich des Wärmepumpengipfels dafür ausgesprochen, dass ab 2024 pro Jahr 500.000 Wärmepumpen neu installiert werden sollen. Außerdem gibt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass ab dem 01. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Auch für Bestandsgebäude gibt es festgelegte Regelungen mit Übergangsfristen für den Austausch fossiler Heizungen. Spätestens bis zum 31.12.2044 muss die Nutzung von fossilen Energieträgern aber beendet werden.

Wie schaffen wir das?

Wärmepumpen werden elektrisch angetrieben und benötigen hierfür Strom. Mit Strom aus Erneuerbaren Energien laufen Wärmepumpen nahezu treibhausgasneutral. Strom aus erneuerbaren Energien wird durch Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie erzeugt. Je höher der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix in Deutschland ist, umso weniger Treibhausgase werden emittiert – und somit wird das Klima geschont.

Nutzer von Wärmepumpen, die erneuerbaren Strom beziehen, heizen heute schon treibhausgasfrei. Mit 1 Kilowattstunde Strom können – je nach Effizienz der Wärmepumpe – 3 bis 5 Kilowattstunden Wärme produziert werden. Der Umstieg von einer fossil betriebenen Heizung auf eine Wärmepumpe ist meist mit einer großen CO2-Einsparung verbunden.

Einer Studie des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zufolge, sind die CO2-Einsparungen einer Wärmepumpe erheblich gegenüber einem konventionellen Gaskessel. Wärmepumpen sind das nachhaltige Heizsystem der Zukunft. Und deshalb werden sie aktuell sehr stark gefördert.

Wir unterstützen Sie bei der Recherche und beraten zu technischen Fragen und rund um die Förderung.

Jetzt sind Sie am Zug!

 


[1] https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-deutschlands (06.02.2024)

 

Weiterführende Literatur zu diesem Thema:
Roadmap Wärmepumpe des Bundesverband Wärmepumpe e.V.: https://www.waermepumpe.de/politik/waermemarkt/
Website Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-deutschlands
Frank-Michael Baumann: „Ratgeber Wärmepumpe. Klimaschonend, effizient, unabhängig“
Aktuelle Studien zur Effizienz von Wärmepumpen: https://www.ise.fraunhofer.de/de/geschaeftsfelder/klimaneutrale-waerme-und-gebaeude/waermepumpen.html

Eine Wärmepumpe spart pro Jahr durchschnittlich 2620 kg CO2 gegenüber einem fossilen Heizsystem mit Öl oder Gas ein. 

Über eine Lebensdauer von 20 Jahren werden somit gut 52 Tonnen CO2 weniger emittiert.

 

Eine Wärmepumpe rettet im Jahr knapp 8 m² arktische Eisfläche.

Laut dem Wissenschaftsjournal Science* führt jede Tonne CO2 zu einem Verlust von etwa 3 m² arktischem Eis.

*Notz, Stroeve (2016): Observed Arctic sea-ice loss directly follows anthropogenic CO2 emission, Science

 

Nur 23% der 21,6 Mio. Wärmeerzeuger waren 2022 effizient und nutzten regenerative Energien.

 

 


Welche Abstände zur Grundstücksgrenze müssen bei der Aufstellung einer Wärmepumpe eingehalten werden?

30.11.2024

Die einzuhaltenden Grenzabstände sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht ist unten zu finden. Sofern keine landesweite Festlegung gilt, sollte das örtliche Bauamt eine Auskunft geben können.

Ansonsten sind die Anforderungen der TA Lärm einzuhalten. Diese gibt Richtwerte vor, die sich auf den Beurteilungspegel beziehen. Das ist der Schalldruckpegel am maßgeblichen Immissionsort, also einer Stelle 0,5 m vor dem geöffneten Fenster (außerhalb) des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums (Ihres Nachbarn), also dem am dichtesten gelegenen Wohn-, Arbeits-, Schlaf- oder Kinderzimmer etc. Eine Prognoserechnung können Sie mit unserem Schallrechner durchführen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn der Beurteilungspegel sowohl im Tag- als auch im Nachtbetrieb mindestens 6 dB(A) unterhalb des Richtwertes der TA Lärm liegt. Beim Nachtbetrieb im reinen Wohngebiet wird manchmal etwas eng, wenn das Gerät nicht in einem schallreduzierten Betrieb laufen kann oder das zuständige Amt diesen nicht anerkennt.

  • Baden-Württemberg: Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden, aber TA Lärm muss eingehalten werden.
  • Bayern: Rundschreiben vom 24.7.2023 vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an die unteren Baubehörden: Eine Luft-Wärmepumpe löst in der Regel keine Abstandsfläche aus, da von ihr keine gebäudegleiche Wirkung ausgeht.
  • Berlin: Seit Ende 2023: Wärmepumpen, einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 Meter, sind innerhalb der Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig.
  • Brandenburg: Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden, aber maximale Höhe der Wärmepumpe 2 Meter und Gesamtlänge 3 Meter (inklusive Fundament, Einhausung etc.).
  • Bremen: Wärmepumpen lösen keine Abstandsflächen aus, sofern die Höhe max. 2 m und die Breite max. 3 m betragen.
  • Hamburg: Wärmepumpen lösen keine Abstandsflächen aus, sofern die Höhe max. 2 m und die Breite max. 3 m betragen.
  • Hessen: Änderung der Hessischen Bauordnung November 2022: kein Mindestabstand für Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Gesetzesänderung für einfacheres Bauen vom 22.10.2024: Wärmepumpen lösen keine Abstandsflächen aus, sofern die Höhe max. 2 m und die Breite max. 3 m betragen.
  • Niedersachsen: Wenn nicht höher als 2 m und länger als 3 m und wenn auf dem Nachbargrundstück keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch die Wärmepumpe entstehen, ist kein Mindestabstand einzuhalten.
  • Nordrhein-Westfalen: Neue Bauordnung ab 01.01.2024: Wärmepumpen lösen keine Abstandsflächen aus.
  • Rheinland-Pfalz: Kein Mindestabstand.
  • Saarland: Kein Mindestabstand bei Höhe der Wärmepumpe bis 2 m und Einhaltung der TA Lärm.
  • Sachsen:Eine Luft-Wärmepumpe löst in der Regel keine Abstandsfläche aus, da von ihr keine gebäudegleiche Wirkung ausgeht, sofern Ihre Höhe unter 2m bleibt.
  • Sachsen-Anhalt: Keine Regelung, 3 m Abstand werden empfohlen.
  • Schleswig-Holstein: Geänderte Bauordnung vom 05.07.2024: Wärmepumpen lösen keine Abstandsflächen aus, sofern die Höhe max. 2 m und die Breite max. 3 m betragen.
  • Thüringen: geänderte Bauordnung vom 02.07.2024: Wärmepumpen lösen keine Abstandsflächen aus, sofern die Höhe max. 2 m und die Breite max. 3 m betragen.

(aktualisiert 25. Feb. 2025)