Aktuelle Informationen zur Förderung

Sowohl Förderanträge nach der Richtlinie BEG, als auch nach der Richtlinie KFN, können trotz der teilweisen Haushaltssperre weiterhin gestellt werden und werden auch weiterhin bewilligt.

Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue KFN-Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab.

Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes Erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.

Die Förderung zum "Klimafreundlichen Neubau" erfolgt in den KfW-Produkten:

  • "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung" (297)
  • "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude" (298)
  • "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" (299)

Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe.


Kredithöchstbeträge

Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, dabei gelten folgende Höchstsätze:


Fördervoraussetzungen

Wohngebäude und Nichtwohngebäude werden in folgende Stufen gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.

Ein Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude

  • erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind.
  • entspricht dem Standard Effizienzhaus 40 / Effizienzgebäude 40 (EH 40 / EG 40).
  • darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG / Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Ein Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

INFOBOX: QNG UND LCA

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

In Vorbereitung auf das am 01.03.2023 startende Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum 30.12.2022 eine Fortentwicklung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) veröffentlicht, die bereits am 01.01.2023 in Kraft gesetzt wurde.

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden.

Die Erfüllung der Anforderungen ist durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachzuweisen.

Die Bundesregierung vertreten durch das jeweilige Bundesministerium mit der Zuständigkeit für das Bauwesen legt die Kriterien und Bedingungen für das Qualitätssiegel fest. Das Qualitätssiegel wird nach einer Zertifizierung im Auftrag des Bundesbauministeriums durch unabhängige Stellen vergeben. Das Qualitätssiegel wird in den Anforderungsniveaus „PLUS“ oder „PREMIUM“ vergeben.

Lebenszyklusanalyse oder auch Ökobilanzierung (LCA)

Mit dem Ziel der Regierung bis zum Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, wird eine ganzheitliche Betrachtung des Lebenszyklus von Gebäuden und Baustoffen sowie der damit verbundenen Umweltauswirkungen zunehmend wichtiger.

Die Ökobilanz (engl.: LCA – Life Cycle Assessment) ist eine systematische Analyse der Umweltwirkungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche Umweltwirkungen, die während der Produktion, der Nutzungsphase und der Entsorgung sowie den damit verbundenen vor- und nachgeschalteten Prozessen, wie beispielsweise der Herstellung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, entstehen. Die Methode der Ökobilanz kann als Tool für umweltorientierte Entscheidungen herangezogen werden. Angewendet wird sie, um Produkte zu entwickeln und zu verbessern.

Die Grundsätze und Rahmenbedingungen bei der Erstellung von Ökobilanzen werden durch die internationalen Normen DIN EN ISO 14040 DIN EN ISO 14044 beschrieben. Spezifische Grundregeln zur Erstellung von Ökobilanzen von Gebäuden und Bauprodukten sind normativ nach DIN EN 15804 und DIN EN 15978 geregelt.

Gemäß DIN EN ISO 14040 sowie DIN EN ISO 14044 besteht eine Ökobilanz grundsätzlich aus vier Phasen, deren Erarbeitung iterativ erfolgt: Der Definition des Ziels und des Untersuchungsrahmens, der Erstellung der Sachbilanz, der Wirkungsabschätzung sowie der Auswertung.


(Der BWP übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Inhalte sind freibleibend und unverbindlich.)

Ansprechpartner

Dr. Björn Schreinermacher
Leiter Politik
 


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