BEG-Ergänzungskredit
Die Förderung im Rahmen der BEG-EM kann mit der Förderung im Rahmen der BEG-WG/NWG kombiniert werden, solange die selbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird.
Hierfür bietet die KfW Ergänzungskredite an.
Ergänzungskredit 359
Sollzins ab 3,63 Prozent
Bei Hausbank als Ergänzung zur Zuschussförderung
Beantragung nach Zuwendungsbescheid über Zuschuss
Verweigerung durch Hausbank weiterhin möglich. Allerdings entfällt für diese Bürokratieaufwand, da Förderkriterien bereits durch KfW geprüft wurden und Teil der Tilgung durch Zuschussförderung gesichert ist.
Antragstellung seit 27.02.2024 möglich
Begrenzt auf 120.000 Euro pro Wohneinheit. Schließt die Zuschusssumme ein (Deckung der gesamten Investition)
Ergänzungskredit 358
Selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro wird ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt, der bis zu 2,5 Prozentpunkte unterhalb der KfW-Refinanzierungskonditionen liegen kann (Laufende Festsetzung durch KfW).
Während der Zinsbindungsfrist können außerplanmäßige Tilgungen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden. Zum Ende der Zinsbindung kann der Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.
Ergänzungskredit plus 358
Förderkredit ab 0,01 % eff. Jahreszins (gedacht zur Zwischenfinanzierung)
ACHTUNG: Bei der BEG EM-Förderung unbedingt immer die gesamten Kosten angeben, da der Ergänzungskredit (KfW 358 UND 359) auch die Investitionen umfasst, die nicht bezuschusst werden!