BEG-Ergänzungskredit

Die Förderung im Rahmen der BEG-EM kann mit der Förderung im Rahmen der BEG-WG/NWG kombiniert werden, solange die selbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird.
Hierfür bietet die KfW Ergänzungskredite an.

Ergänzungskredit 359

  • Sollzins ab 3,63 Prozent

  • Bei Hausbank als Ergänzung zur Zuschussförderung

  • Beantragung nach Zuwendungsbescheid über Zuschuss

  • Verweigerung durch Hausbank weiterhin möglich. Allerdings entfällt für diese Bürokratieaufwand, da Förderkriterien bereits durch KfW geprüft wurden und Teil der Tilgung durch Zuschussförderung gesichert ist.

  • Antragstellung seit 27.02.2024 möglich

  • Begrenzt auf 120.000 Euro pro Wohneinheit. Schließt die Zuschusssumme ein (Deckung der gesamten Investition)

 

Ergänzungskredit 358

  • Selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro wird ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt, der bis zu 2,5 Prozentpunkte unterhalb der KfW-Refinanzierungskonditionen liegen kann (Laufende Festsetzung durch KfW).

  • Während der Zinsbindungsfrist können außerplanmäßige Tilgungen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden. Zum Ende der Zinsbindung kann der Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

 

Ergänzungskredit plus 358

  • Förderkredit ab 0,01 % eff. Jahreszins (gedacht zur Zwischenfinanzierung)

ACHTUNG: Bei der BEG EM-Förderung unbedingt immer die gesamten Kosten angeben, da der Ergänzungskredit (KfW 358 UND 359) auch die Investitionen umfasst, die nicht bezuschusst werden!