BEG-Optimierungsmaßnahmen

Sie möchten Ihre neue oder bestehende Heizung optimieren?
Dann können Sie diese Förderung in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert?

  • Heizungsoptimierung: 25% bis 50%; das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
  • Gebäudehülle & Anlagentechnik: 15% bis 20%; das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
  • Fachplanung & Baubegleitung: 15% bis 20 %; der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

WICHTIG!

Die Förderung Heizungstechnik und Heizungsoptimierung können nicht gleichzeitig kombiniert werden. Der maximale Zuschuss von 30.000 € wird nur gewährt, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) vorliegt, ansonsten werden maximal 13.500 € Zuschuss gewährt.