Aktuelle Informationen zur Auszahlung der KfW-Heizungsförderung
Seit dem 30. September können Antragsteller der ersten Antragstellergruppe (selbstnutzende Einfamilienhaus-Eigentümer) ihre Fördernachweise einreichen. Dazu benötigen Sie von Ihrem Fachunternehmer eine "Bestätigung nach Durchführung" und die entsprechenden Unterlagen - mehr Informationen dazu finden Sie hier.
BEG Förderprogramm
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Förderinstrument des Bundes für die Heizungs- und die Gebäudesanierung. Seit dem 01. Januar 2024 gelten neue attraktive Förderbedingungen. Dies gilt insbesondere für den Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine Wärmepumpe, da Wärmepumpen bereits die Anforderungen des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Gefördert werden Wärmepumpen aber auch, wenn sie Teil einer Hybridheizung sind, die die GEG-Anforderungen erfüllt oder an ein Nahwärmenetz angeschlossen werden.
Übersicht zu allen Teilförderprogrammen
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgesetzt. Das BEG ist dabei in drei Teilprogramme aufgeteilt: In die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).
Heizungssanierung:
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allen möglichen Teilförderungen für den Heizungstausch.
Sie bauen neu?
Dann können Sie vom Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) profitieren: Die Förderung erfolgt in Form von Krediten deutlich unter dem Marktzins, die direkt die anfänglichen Investitionskosten für den Einbau deiner Wärmepumpe reduzieren.
Sie wissen nicht genau, welche Förderung für Sie in Frage kommt? Unser Förderrechner hilft weiter!
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