Welche Dichtheitsprüfungen sieht die F-Gase-VO vor?

15.11.2024

Die F-Gase-VO sieht Dichtheitsprüfung abhängig vom CO2-Äquivalent der Kältemittelfüllung vor. Arbeiten am Kältekreis, inklusive Dichtheitsprüfung sind ausschließlich durch speziell ausgebildetes Fachpersonal durchzuführen. 

Die F-Gase-VO sieht folgende Prüfintervalle für Kältemittel in Anhang I der (EU) 2024/573 vor. 

CO2-Äquivalent 

Prüfintervall bei hermetisch geschlossenem Kältekreis 

Prüfintervall bei nicht hermetisch geschlossenem Kältekreis 

Prüfintervall bei Kältekreis mit Leckageerkennungssystem 

< 5 t 

Entfällt 

Entfällt 

Entfällt 

>= 5 t und < 10 t 

Entfällt 

12 Monate 

24 Monate 

>= 10 t und < 50 t 

12 Monate 

12 Monate 

24 Monate 

>= 50 t und < 500 t 

6 Monate 

6 Monate 

12 Monate 

>= 500 t 

3 Monate

3 Monate 

6 Monate 

Mischungen von unterschiedlichen Kältemitteln werde nach der Rechenvorschrift nach Anhang VI der (EU) 2024/573 berechnet.  

Die F-Gase-VO sieht folgende Prüfintervalle für Kältemittel in Anhang II, Gruppe 1 der (EU) 2024/573 vor. 

Füllmenge 

Prüfintervall bei hermetisch geschlossenem Kältekreis 

Prüfintervall bei nicht hermetisch geschlossenem Kältekreis 

Prüfintervall bei Kältekreis mit Leckageerkennungssystem 

< 1 kg 

Entfällt 

Entfällt 

Entfällt 

>= 1 kg und < 2 kg 

Entfällt 

12 Monate 

24 Monate 

>= 2kg und < 10 kg 

12 Monate 

12 Monate 

24 Monate 

>= 10 und < 100 kg 

6 Monate 

6 Monate 

12 Monate 

>= 100 kg 

3 Monate 

3 Monate 

6 Monate