Was bedeutet „Inverkehrbringung“ gemäß der EU-F-Gase-Verordnung?

15.09.2024

Die „Inverkehrbringung“ bezieht sich auf das erstmalige Bereitstellen von Produkten oder Ausrüstungen auf dem EU-Markt, die F-Gase enthalten.  Dies ist bereits der Fall, wenn das Produkt das Werk verlässt und in einem Lager eingelagert wird. Für außerhalb der EU produzierte Produkte gilt als Tag des Inverkehrbringens der Tag, an dem die Produkte in der EU verzollt werden.