Sind Regelungen und Verbote der F-Gase-Verordnung für die Zeit nach 2030 nicht obsolet, wenn diese bis dahin wieder einer Novellierung unterzogen werden soll?
07.03.2025Die F-Gase-Verordnung wird planmäßig bis zum 1. Januar 2030 überprüft, was bedeutet, dass alle nach diesem Datum geltenden Inverkehrbringungsverbote möglicherweise geändert werden. Es ist also wichtig, die zukünftige Entwicklung der Verordnung im Auge zu behalten. Die aktuellen Regelungen über das Jahr 2030 hinaus geben jedoch einen möglichen Ausblick auf die zukünftigen Ausführungen, damit die Industrie sich langfristig darauf einstellen kann.