Der Schallrechner ermöglicht die Abschätzung der Lärmimmissionen von Luft-/Wasser-Wärmepumpen nach Rechenverfahren der TA Lärm, Anhang 1. Die verwendeten Grenzwerte (dB-Werte) entsprechen der Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014 – TGHKV 2014. Mit der Berechnung ist eine Abschätzung der Lärmimmissionen an schutzbedürftigen, angrenzenden Grundstücken bzw. die Ermittlung des notwendigen Abstands der Wärmepumpe möglich. Die Ergebnisse resultieren aus dem überschlägigen Prognoseverfahren der TA Lärm vom 26. August 1998 und können daher im Falle eines Nachbarschaftsstreits kein individuelles Schallgutachten ersetzen.
Bei sämtlichen Gerätedaten handelt es sich um Herstellerangaben. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim jeweiligen Unternehmen.
Der schallreduzierte Betrieb kann zu einer Leistungsreduzierung der Wärmepumpe führen.