BWP zu GEG-Novelle und "Osterpaket"
Anpassungen bringen erste Fort-schritte, aber ein Modernisierungspaket muss dringend folgen.
Berlin, 07.07.2022. Das am 7. Juli im Bundestag verabschiedete Gesetzespaket („Osterpaket“) beinhaltet einige wichtige Schritte auch aus Sicht der Wärmepumpentechnologie, u.a. durch die Anhebung der Effizienzanforderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und durch die Neugestaltung von § 14a im Energiewirtschaftsgesetz. Entscheidend für die Wärmewende und das Loslösen von Gasimporten ist aber, dass sich die Koalition nicht darauf ausruht. Im Herbst müssen wichtige weitere Maßnahmen für die Gebäudemodernisierung folgen.
Mit der ersten von drei angekündigten Gesetzesnovellen wurde im Gebäudeenergiegesetz hinsichtlich der Anforderungen an neu errichtete Gebäude nachgebessert. Eigentlich wäre die Anhebung des Neubaustandard auf den Faktor 0,55 („Effizienzhaus 55“) schon mit der Einführung des GEG vor zwei Jahren fällig gewesen.
Die Absenkung des Primärenergiefaktors für Großwärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, wird zudem dazu beitragen, die Dekarbonisierung der Fernwärme voranzutreiben – diese Anpassung kann jedoch nur der Anfang sein, um Wärmepumpen in der energetischen Bilanzierung des GEG sachgerecht zu berücksichtigen. Denn der aktuelle Strommix entspricht schon längst nicht mehr dem im GEG noch veranschlagten Wert, sondern liegt, laut IINAS-Institut mittlerweile bei 1,2.1 Richtig ist schließlich auch die Vereinfachung bei der Anrechnung von eigenerzeugtem PV-Strom.
„So richtig diese GEG-Novelle auch ist. Zur Frage, wie wir von der Abhängigkeit von russischen Gasimporten, der Verbrennung fossiler Energieträger und den hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor loskommen, trägt sie nur wenig bei“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. „Gaskrise und Klimawandel sorgen gerade dafür, dass viele Menschen so schnell wie möglich ihre Heizkessel gegen eine Wärmepumpe tauschen wollen. Die Heizungsindustrie und das Handwerk brauchen daher jetzt langfristige Planungssicherheit, um sich voll auf erneuerbare Wärme auszurichten. Grundlegend ist hierfür, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung gesetzlich konkretisiert, dass ab dem Jahr 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dafür muss noch in diesem Herbst direkt die nächste GEG-Novelle angegangen werden.“
Zu den weiteren Maßnahmen des Osterpakets zählt auch die lange erwartete Neufassung des §14a EnWG. Dieser ermöglicht die netzorientierte Steuerung von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden. Neben Elektroautos oder Batteriespeichern fallen auch Wärmepumpen unter diese Anlagen. Laut der Neufassung liegt es jetzt an der Bundesnetzagentur (BNetzA), bundeseinheitliche Regelungen zu gestalten, welche die Verteilnetzbetreiber dazu verpflichten, Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung im Gegenzug für Netzentgeltreduzierungen abzuschließen. Ermöglicht werden soll unter anderem eine Steuerung über wirtschaftliche Anreize und entsprechende Vereinbarungen zu Netzanschlussleistungen, nachrangig auch über den Zugriff auf die einzelnen Verbrauchseinrichtungen. Hintergrund für die Kompetenzverschiebung zur BNetzA ist unter anderem ein EuGH-Urteil aus dem vergangenen Herbst, worin eine unzureichende Unabhängigkeit der BNetzA von politischen Vorgaben bemängelt wurde.
Dass in der Neufassung nun vor allem marktliche Anreize im Fokus stehen sollen, ist entscheidend. Denn momentan ist der Abschluss entsprechender Verträge für Wärmepumpennutzer*innen häufig mit übermäßigen Kosten verbunden. Insbesondere die Investition in den obligatorischen zweiten Stromzähler und der Planungsaufwand für die Integration einer PV-Anlage sorgen dann dafür, dass Wärmepumpen viel zu selten ihre volle Flexibilität ausnutzen.
Dazu Dr. Martin Sabel: „Das Flexibilitätspotenzial, welche Wärmepumpen zur Energiewende beisteuern können ist enorm. Leider wird diese Flexibilität viel zu selten aus der Sicht der Verbraucher*innen gedacht. Wenn es um die Ausgestaltung der neuen Netzentgeltsystematik geht, muss darauf geachtet werden, dass Netzbetreiber einen ökonomischen Anreiz bieten, sich netzdienlich zu verhalten und den Betrieb bei Lastspitzen im Netz zu vermeiden.“ Derzeit verfügen Verteilnetzbetreiber noch unzureichend über genaue Informationen wo und in welchem Umfang Lastspitzen auftreten könnten. Ein besseres digitales Monitoring der Netze ist daher in gleichem Maß geboten.
Bis zur endgültigen Ausgestaltung der bundesweiten Regelungen werden die Netzentgelte wohl weiter wie bisher reduziert werden, wenn eine netzorientierte Steuerung vereinbart wurde und die Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zählpunkt verfügt.
Über den Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöp-fungskette rund um Wärmepumpen umfasst. Im BWP sind rund 550 Handwerker, Planer, Architekten, Bohrfirmen sowie Heizungsindustrie und Energieversorger organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen enga-gieren. Die deutsche Wärmepumpen-Branche beschäftigt rund 26.000 Personen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 2,8 Milliarden Euro. Derzeit nutzen ca. über 1,2 Million Kunden in Deutschland Wärmepumpen. Pro Jahr werden ca. 150.000 neue Anlagen installiert, die zu rund 90 Prozent von BWP-Mitgliedsunternehmen hergestellt werden (www.waermepumpe.de).
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