Wer mit einer Wärmepumpe heizt, sollte § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) kennen: Darin ist eine Privilegierung für Wärmepumpen festgehalten. Das bedeutet, dass sich Eigentümer die KWKG- und Offshore-Umlage erstatten lassen können, beide Umlagen sind Bestandteil des Strompreises. Voraussetzung dafür ist, dass der Wärmepumpenstrom über einen eigenen Zähler erfasst wird. Bis Ende Februar muss die Rückerstattung geltend gemacht werden. [...]