KfW: Start der Antragstellung für die zweite Antragstellergruppe bei der Heizungsförderung

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Ab sofort können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften KfW-Förderanträge für nachhaltige Heizlösungen stellen.

Neben Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, sind ab sofort auch Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden.

Den Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Die zins­günstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungs­kredit  – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.

Bitte beachten Sie: Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich. 

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.
 

Zum Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)

Zum Kredit Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

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