Wohnungsgipfel: Speed-Bonus bei BEG-EM soll anders gestaltet werden
Der Klimabonus (Speed-Bonus) für die Heizungsförderung ist unter anderen Gegenstand eines angekündigten Maßnahmenpaketes der Bundesregierung.
Anlässlich des Wohnungsgipfels im Bundeskanzleramt hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft angekündigt. Hierin findet sich unter vielen anderen eine Anpassung des bisherigen Konzeptes zum Klima-Bonus („Speed-Bonus“) im Rahmen der zum kommenden Jahr zu novellierenden BEG-Förderung.
So soll der Klima-Bonus in den Jahren 2024 und 2025 höher ausfallen und bereits ab 2026 absinken. Darüber hinaus enthält die Ankündigung aus dem BMWSB eine Erhöhung der Förderhöchstgrenze von bisher geplanten 70% Zuförderung beim Heizungstausch auf neu 75%.
Konkret heißt es in dem Papier:
„Die Bundesregierung treibt die Heizwende voran. Sie unterstützt im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung Hauseigentümer künftig beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage – in der Höhe abhängig vom Einkommen – von zu bis 30 bis 75 Prozent. Die Richtlinie der BEG-Sanierungsförderung sieht einen sog. Klima-Bonus (Speed-Bonus) insbesondere für den Austausch besonders alter Heizungen vor. Die Bundesregierung erhöht den Speed-Bonus in 2024 und 2025 von Prozent und zieht die geplante Degression vor. Um jetzt einen Sanierungsimpuls zu setzen, soll der Speed-Bonus 2026 und 27 um jeweils 5 Prozent gesenkt werden, danach um 3 Prozent. Die Bundesregierung weitet den Speed-Bonus zudem auch auf Wohnungsunternehmen und Vermieterinnen und Vermieter aus und motiviert damit Wohnungsunternehmen, zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten. Sie entlastet damit auch Mieterinnen und Mieter.“
Jahr | Klimabonus-Fördersatz neu | Bisheriger Entwurf |
2024 | 25 % | 20 % |
2025 | 25 % | 20 % |
2026 | 20 % | 20 % |
2027 | 15 % | 20 % |
2028 | 12 % | 17 % |
Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Anpassungen der Förderkulisse angekündigt:
„Um einen weiteren Impuls für die Baukonjunktur zu setzen, soll die energieeffiziente Sanierung einen Schub bekommen. Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden. Im Sinne des Speed-Bonus sinkt der Zuschuss ab 2026 wieder auf 15 Prozent, die steuerliche Abschreibung auf 20 Prozent.“
Maßnahmenpaket umfasst ingesamt 14 Punkte
Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket 14 Punkte, mit der der aktuellen Krise im Wohnungsbau entgegen gewirkt werden soll. So hat die Bundesregierung beispielsweise auch die Senkung der Erwerbsnebenkosten angekündigt, was – auch in Anbetracht der gestiegenen Zinsen – die Finanzierung einer Immobilie erleichtern würde. Denn diese Nebenkosten müssen in der Regel aus dem Eigenkapital erbracht werden. Daher will die Bundesregierung den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag) ermöglichen.
Unsere Meldung nimmt Bezug auf eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Mehr dazu finden Sie hier.