Wärmepumpen-Förderung für Renterinnen und Rentner

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KfW vereinfacht für Rentner den Nachweis für den Einkommensbonus

Falls Rentnerinnen oder Rentner für die relevanten Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, können auch ältere Rentenbezugsmitteilung für die Antragstellung eingereicht werden. Zusätzlich wird eine Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für alle weiteren bezogenen Renten benötigt. Außerdem ist eine Selbsterklärung abzugeben, dass neben dem Einkommen aus den o.a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte z.B. durch Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkünfte existieren.

Weitere Informationen bekommen Sie unter www.kfw.de/partnerportal

 

 

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