Wärmepumpen-Förderung: Dritte Antragstellergruppe startet am 27. August

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Die KfW hat am 8. August das konkrete Startdatum u.a. für Nichtwohngebäude und die Wohnungswirtschaft bekanntgegeben.

Ab dem 27.8. können Förderanträge der BEG EM auch für gewerblich vermiete Wohnungen und Nichtwohngebäude gestellt werden. Damit sind Unternehmen und Contractoren erstmals förderfähige Antragsteller. Außerdem startet die Zuschussförderung für Vermieter und nicht selbstnutzende Eigentümer. 

    Die Antragstellung für zwei neue Zuschussförderungen geht an den Start: Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)“ sowie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)“ beantragt werden.

    Zuschuss Nr. 522 kann von Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Contractoren und anderen und anderen Investoren in Anspruch genommen werden und ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 35% der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in Nichtwohngebäuden!

    Zuschuss Nr. 459 kann von Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Contractoren in Anspruch genommen werden und ermöglicht einen Zuschuss von bis zu 35% der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in Wohngebäuden!

    Zudem wird ein neue Antragstellergruppe eröffnet. Die „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“. Sie kann durch Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen beantragt werden und ermöglicht eine Förderung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für bestehende Wohngebäude in Deutschland.

     

    Die Antragsstellung für Ergänzungskredite „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude 523“ startet. Kredit Nr. 523 kann für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden beantragt werden. Dabei werden bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung, gewährt. Der „Einzel­maßnahmen Ergänzungs­kredit – Nicht­wohn­gebäude (523)“ bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl beantragt werden.

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