Umwelthilfe klagt gegen neues Klimaschutzgesetz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht im neuen Klimaschutzgesetz einen Verfassungsverstoß und erhebt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit dem neuen Klimaschutzgesetz (KSG) rückt die Bundesregierung von verbindlichen Sektorenzielen zur CO2-Minderung ab. In Sektoren wie dem Verkehrssektor, in denen Ziele nicht erreicht werden, entfällt damit die Pflicht, unmittelbare Sofortprogramme vorzulegen. Stattdessen sollen künftig sektorübergreifend mehrjährige Gesamtbetrachtungen der Emissionen stattfinden. Die Deutsche Umwelthilfe reicht gegen diese Neuausrichtung Verfassungsbeschwerde ein und begründet diese unter anderem damit, dass das neue Gesetz Klimaschutzziele verwässere. Einer Erklärung des Bundespräsidialamtes zufolge kam Steinmeier bei der Prüfung des Gesetzes zu dem Ergebnis, „dass die evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben“ sei.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte bereits 2021 erfolgreich gegen Teile des 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes geklagt. Die Richter in Karlsruhe verpflichteten die damalige Bundesregierung zu Nachbesserungen, da unzureichend bestimmten Klimaschutzziele für die Zeit nach 2030 die „intertemporale Freiheitssicherung“ junger Menschen und künftiger Generationen gefährde.