UBA: CO2-Komponente in der Energiesteuer: Moderater Einstieg und schrittweiser Anstieg bis 2030
Das Umweltbundesamt hat heute ein Factsheet zu den Handlungsoptionen bei einer CO2-Bepreisung und ihre Vor- und Nachteile veröffentlicht.
Im Zentrum der Vorschläge des UBAs stehen der Verkehrs- und Gebäudesektor. Um den Klimaschutz voranzureiben, hält das UBA die Einführung einer CO2-Komponente in der Energiesteuer für geeignet. Dabei sollte der Eingangssteuersatz moderat sein und in den Folgejahren eine Dynamisierung erfolgen, sodass bis 2030 eine ausreichende Lenkungswirkung sowie eine Internalisierung der Klimakosten entstanden sind.
Um eine größere netto-Belastung für die Bevölkerung zu vermeiden, schlägt das UBA vor die zusätzlichen Steuereinnahmen an die Bürger*innen, etwa durch eine Klimaprämie und die Senkung bzw. Umfinanzierung der EEG-Umlage, zurückfließen zu lassen. Zudem sollte eine CO2-Bepreisung durch weitere Instrumente und Maßnahmen, wie das Schaffen bzw. Weiterentwickeln von Förderprogrammen und dem Ausbau der erforderlichen Infrastruktur, begleitet werden.
Weitere Informationen zu den Vorschlägen zur CO2-Bepreisung finden Sie auf der Hompage des Umweltbundesamtes.
Das Factsheet zum Download finden Sie hier.