Sofortprogramm für Gebäudesektor bekräftigt Wärmepumpen-Ziele – was zählt, ist aber die Umsetzung

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Bau- und Klimaschutzministerium haben ihr Programm zur Einhaltung der Klimaziele im Gebäudebereich vorgelegt. Da der Sektor in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge seine Ziele aus dem Klimaschutzprogramm verpassen wird, ist er zur Aufstellung und Umsetzung eines Sofortprogramms verpflichtet.

Im Maßnahmenprogramm findet sich grundsätzlich das vor zwei Wochen beim Wärmepumpen-Gipfel ausgegebene Ziel wieder, einen Hochlauf auf 500.000 installierte Wärmepumpen pro Jahr voranzutreiben. Zentrale Maßnahme, um dies erreichen zu können: ab dem Jahr 2024 sollen bei jeder neu eingebauten Heizung mindestens 65% erneuerbare Energien verwendet werden. Die Richtung stimmt also, allerdings ist die Zeit der Ankündigungen acht Monate nach Antreten der neuen Bundesregierung jetzt auch endgültig vorbei. Die Gebäudepolitik muss jetzt in die Umsetzung.

„Die Wärmepumpenindustrie wird gerade von einer immensen Nachfrage bestürmt und legt sich mit allen Mitteln ins Zeug, um den Hochlauf voranzutreiben. Dafür fehlt ihr aber ein verlässlicher Rechtsrahmen. Erst durch die gesetzliche Konkretisierung des angekündigten Gebots, dass ab 2024 bei jeder neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen sind, entsteht eine Grundlage, auf der das Heizungshandwerk eine Neuausrichtung vornehmen und die Heizungsindustrie nachhaltige Investitionen tätigen kann“, so Dr. Björn Schreinermacher, Leiter Politik des Bundesverband Wärmepumpe e.V. „Deswegen muss diese Novelle des Gebäudeenergiegesetzes jetzt so schnell als möglich angeschoben werden.“

Auf dem Papier sind auch die weiteren im Sofortprogramm angekündigten Maßnahmen sinnvoll: von der Ausbildungsoffensive für das Handwerk, über die kommunale Wärmeplanung und Nachbesserungen bei der seriellen Sanierung bis hin zur Optimierung bestehender Heizungssysteme. Entscheidend ist eine entschlossene Umsetzung. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt es hingegen mit Bedacht zu handeln, um den derzeitigen Erfolg der BEG zu unterstützen. Zu große Veränderungen an der Fördersystematik oder an den -voraussetzungen könnten Unruhe und zusätzlichen Zeitaufwand im Fachhandwerk auslösen und auch die Antragsbearbeitung in der BAFA verzögern.

Zuallererst gilt es jetzt aber durch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzentwurfs für den Bundeshaushalt für eine ausreichende Ausstattung des Energie- und Klimafonds (EKF) zu sorgen. Das Budget der BEG muss deutlich erhöht werden, um der stetig wachsenden Nachfrage nach dem Heizungstausch zu entsprechen. Unsicherheiten über die finanzielle Deckung würden jegliche Ambitionen konterkarieren. 

Für mehr Details siehe die aktuelle Pressemitteilung:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2022/07/sofortprogramm-klimaschutz-gebaeude.html

 

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