BWP-Statement zum Klimaprogramm 2030: Schritt in die richtige Richtung – mit viel Luft nach oben
Der von der Bundesregierung vorgelegt Eckpunkteplan für das Klimaschutzprogramm 2030 besitzt das Potential, um notwendige Impulse im Wärmesektor auszulösen. Oftmals sind die vorgelegten Instrumente jedoch zu zaghaft.
Die vom Klimakabinett vorgestellte Lösung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) für die Non-ETS-Sektoren Verkehr und Wärme wird in der Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst werden jährlich steigende Festpreise vorgegeben, von zunächst 10 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 bis 35 Euro je Tonne im Jahr 2025. Die erzielten Einnahmen sollen über eine Senkung der Stromkosten in Form einer Reduzierung der EEG-Umlage ab 2021 um 0,25 Cent pro kWh (0,5 Cent in 2022 bzw. 0,625 Cent in 2023) an die Bürger rückerstattet werden. Steigen danach die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wie geplant weiter, wird der Strompreis entlang des Bepreisungspfades weiter gesenkt.
„Um eine Lenkungswirkung im Sinne des Klimaschutzes zugunsten von Wärmepumpen zu entfalten, sind die Entlastungen bei den Strompreisen und die Belastungen fossiler Energieträger zumindest in den Anfangsjahren zu niedrig“, sagt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) e.V.
Für den Gebäudesektor ist im Klimaschutzprogramm 2030 eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Im Zentrum steht die Überarbeitung des Förderregimes. Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt werden. Auch die Mittelausstattung des Programms wird erhöht.
Ergänzend zur existierenden Förderkulisse soll ab 2020 die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen eingeführt werden. Möglich ist dabei der Abzug von der Steuerschuld von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, verteilt über drei Jahre.
Die Nutzung erneuerbare Wärmerzeuger soll durch eine „Austauschprämie“ von alten fossil befeuerten Heizungen attraktiver werden. Wer seine ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebene Heizung auf erneuerbare Wärme umstellt, erhält nach dem vorliegenden Papier eine Prämie mit einem Förderanteil von 40 Prozent. Sollte die Nutzung erneuerbarer Wärme nicht möglich sein, werden ebenfalls hybride Gasheizungen, die anteilig Erneuerbare Energien einbinden gefördert.
Der Einbau von Ölheizungen wird ab 2026 nicht mehr gestattet, sofern eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Diese Maßnahme wird durch die Tatsache abgeschwächt, dass Ölheizungen in Kombination mit klimafreundlichen Wärmeerzeugern als Hybridanlagen weiterhin verbaut werden dürfen.
Insgesamt bieten die Vorschläge ein durchmischtes Bild. Gerade der Strompreis muss in Zukunft noch stärker entlastet werden, etwa durch die Absenkung der Stromsteuer. Der Einstieg in die CO2- Bepreisung ist ein entscheidender Fortschritt, jedoch wäre ein steilerer Aufwuchspfad für den CO2-Preis wichtig, um zeitnah faire Marktbedingungen für Wärmepumpen zu erreichen.
Die Bundesregierung muss nun in den kommenden Monaten bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen zeigen, dass sie es ernst meint mit dem Klimaschutz. Das vorgesehene regelmäßige Monitoring der Maßnahmen sowie eine kurzfristige Nachsteuerung, sollte die gewünschte Wirkung ausbleiben, sind essentiell für den Erfolg des Programms und damit für die Erreichung der Klimaschutzziele 2030.