Nicht verpassen: Rückerstattung für Wärmepumpenstrom im Jahr 2024 durch Umlagenentlastung

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Betreibern einer Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt steht für das Jahr 2024 rückwirkend eine Entlastung bei zwei Umlagen zu, die üblicherweise auf Strom fällig werden.

Der Bundestag hat im Energiefinanzierungsgesetz § 22 (EnFG) Entlastungen für Wärmepumpenbetreiber beschlossen, doch die abschließende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU steht noch aus.  
Damit Anlagenbetreiber bei einem positiven EU-Votum rückwirkend entlastet werden können, müssen sie ihren Anspruch vorsorglich bis 28. Februar 2025 über den Stromversorger beim Netzbetreiber anmelden. 

Im Jahr 2024 lagen die Umlagen bei 0,275 ct/kWh (KWKG) und 0,656 ct/kWh (Offshore), was zusammengerechnet rund einen Cent pro Kilowattstunde inklusive fälliger Mehrwertsteuer ausmacht.  

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte unser Musterschreiben rechtzeitig und am besten bis zum 21. Februar versenden. Der ausreichende zeitlichen Vorlauf zum Stichtag ist wichtig damit das Energieversorgungsunternehmen die Frist gegenüber dem Netzbetreiber einhalten können. 

Auch Fachhandwerksbetriebe können sich unser Musteranschreiben für ihre Kundinnen und Kunden herunterladen, um diese über das Vorgehen zu informieren. 

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