Neuer Referentenentwurf zum EnWG/EEG
Der aktuelle Referentenentwurf aus dem BMWK zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde veröffentlicht. Die Ansätze zur Neuregelung des deutschen Energiemarktes sind vielversprechend. In einzelnen Bereichen besteht jedoch Nachbesserungspotential.
Der Referentenentwurf enthält erstmals konkrete Vorschläge zur Implementierung von Energy Sharing. Private Haushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen können sich demnach zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenschließen. Durch den Zusammenschluss regionaler Stromerzeuger und -Verbraucher soll die gemeinsame Nutzung von Erneuerbare-Energien-Anlagen ermöglicht werden. Die Bürgerenergiegesellschaften können die Energie selbst verteilen und verbrauchen.
Zudem werden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbessert. Unter anderem ist ein verpflichtender Kapazitätsreservierungsmechanismus vorgesehen, um den Netzanschluss zu beschleunigen. Geplant ist zudem ein zentrales Online-Tool, über das die Verteilnetzbetreiber unverbindliche Auskünfte erteilen, welche Anschlusskapazität an einem Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht. Verbindliche Fristen für Netzanschlussverfahren sollen künftig die Planbarkeit von Projekten erleichtern.
Laut Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, bleibt der Entwurf bei innovativen Netzanschlusskonzepten jedoch hinter den Möglichkeiten zurück: „Die vom BEE vorgeschlagene Überbauung der Verknüpfungspunkte mit mehreren Erneuerbare-Energien-Anlagen, flankiert von Speichern und Sektorenkopplung, ist im Entwurf nicht enthalten.“
Nachbesserungspotential besteht zudem im Bereich Direktvermarktung und der Vermeidung negativer Strompreise. Der BEE plädiert insbesondere für eine Mengenabsicherung anstelle der bisherigen Zeitförderung im EEG, um negative Strompreise zu vermeiden und Investitionssicherheit sowie bezahlbare Energiepreise zu gewährleisten.
Die Pressemitteilung des BEE finden Sie hier.