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Hier finden Sie Hinweise zum Anschluss von Wärmepumpen als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des §14a EnWG.

Seit Anfang 2024 gelten die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur zur Netzintegration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen. Diese basieren auf der Neufassung des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und bieten erhebliche Vorteile für Verbraucher sowie notwendige Sicherheiten für Netzbetreiber.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen der schnelle Netzanschluss sowie Änderungen bei den Vergütungsmodellen. Der Netzanschluss darf nun nicht mehr aus Gründen der Netzkapazität verweigert oder verzögert werden. Zudem erhalten Verbraucher eine sofortige Vergütung für die bereitgestellte Steuerungsmöglichkeit – unabhängig davon, ob die Steuerung tatsächlich erfolgt oder nicht.

Ein Abschalten im Sinne der alten „EVU-Sperre“ ist nicht mehr möglich; stattdessen kann nur noch der netzwirksame Leistungsbezug im absoluten Notfall „gedimmt“ werden. Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie mit den neuen Steuerungsmodellen, den verschiedenen Entgeltoptionen und den neuen Abläufen bei der Anmeldung einer „14a-Anlage“ vertraut machen. Damit finden Sie für jeden Fall die geeignete Lösung und können ihre Kunden ihren Wünschen entsprechend passgenau beraten.

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