Neue Studie: Umständliche Genehmigungsverfahren behindern Erdwärme-Nutzung
Hoher Genehmigungs-Aufwand verringert Bau von Erdwärme-Anlagen | Nur Grundwasser- und Bodenschutz sollte Maßstab für Genehmigung sein | Weitergehende Auflagen treiben Kosten in die Höhe und schränken die breite Nutzung von Erdwärme ein
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. hat heute in Nürnberg die neue Studie „Chancen und Barrieren bei erdgekoppelten Wärmepumpen“ veröffentlicht, die die UBeG Dr. E. Mands & Dipl.-Geol. M. Sauer GbR für den BWP erstellt hat. Die Untersuchung ergab, dass bei der Genehmigung von Erdwärmesonden zum Teil für den Grundwasser- und Bodenschutz nicht relevante Daten erhoben und unnötige Auflagen verlangt werden. Das mache die Genehmigungsverfahren unnötig lang und teuer, erklärt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski: „Die oberflächennahe Nutzung von Erdwärme spart Energie und schont das Klima. Das Potenzial ist immens. Jetzt müssen überflüssige Barrieren beseitigt werden, damit die Potenziale dieser erneuerbaren Energiequelle optimal genutzt werden können!“, so Stawiarski. 2010 waren erstmals weniger erdgekoppelte Wärmepumpen als Luft-Wasser-Wärmepumpen verkauft worden.
Daher fordert der BWP, dass nur die für den Grundwasser- und Bodenschutz ausschlaggebenden Faktoren für die wasserrechtliche Beurteilung herangezogen werden. Darüber hinausgehende Überlegungen wie Anlageneffizienz, technische Funktionsfähigkeit oder auch der (hydro)-geologische Erkenntnisgewinn dürften im wasserrechtlichen Verfahren keine Rolle spielen: „Die Bewertung von Ergebnissen von Thermal Response Tests und die Nachberechnung einer korrekten Auslegung sind definitiv keine Aufgaben der Wasserbehörden im Genehmigungsprozess“, erklärt Dr. Burkhard Sanner, der an der Erstellung der Studie maßgeblich beteiligt war. Außerdem sei es unverständlich, wenn als Endergebnis ein besserer hydrogeologischer Zustand gefordert werde als vor dem Bau der Erdwärmeanlage.
„Unnötige Auflagen führen zu höheren Kosten – und letztendlich dazu, dass Erdwärmeprojekte sich schlechter rechnen und seltener realisiert werden“, erklärt Karl-Heinz Stawiarski. Daher sollte auf unnötige Auflagen verzichtet werden, die die Bohrung teuer machen, sowie die Gebühren und erforderlichen Fremdkosten für das Genehmigungsverfahren möglichst niedrig angesetzt werden. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, die Spanne reicht von 0 Euro im Saarland zu über 1.000 Euro in Berlin.
Zudem werde der Ermessensspielraum bei der wasserrechtlichen Erlaubnis bisweilen zu einer Barriere, erklärt Dr. Sanner: „Der Antragsteller ist hier grundsätzlich in einer schwachen Position, da er den Termin- und Kostenrahmen berücksichtigen muss. Statt die Auflagen verwaltungsgerichtlich prüfen zu lassen, wird er daher eher strittige Auflagen erfüllen oder auf die GeotherÂmieÂanlage verzichten.“ Dabei mache die Richtlinie 2009/28/EG zu erneuerbaren Energien klare Vorgaben für eine gute Praxis bei Genehmigungen. Das solle auch in Deutschland flächendeckend umgesetzt werden.
„Unsere Studie zeigt Barrieren auf, die die Nutzung von Erdwärme derzeit einschränken. Jetzt müssen Experten aus Verwaltung, Industrie und Wissenschaft anhand politischer Leitvorgaben Lösungen erarbeiten“, fordert Stawiarski. Eine der Leitvorgaben müsse auf jeden Fall sein, dass Eingriffe in den Untergrund für eine geothermische Energienutzung nicht anders beurteilt werden dürfen als solche für andere Zwecke. „Die Politik in Bund und Ländern muss jetzt entscheiden, wie weiträumig sie die Vorteile der Erdwärme nutzen möchte – und dementsprechend in einer Abwägung der Vor- und Nachteile die derzeitigen Barrieren angemessen senken“, fordert Stawiarski.