Neue Regelungen ab April: Mehr Flexibilität für das Energiesystem
Zum 1. April 2025 treten wichtige Neuerungen im Energiesektor in Kraft, die das Stromsystem flexibler und damit zukunftsfähiger gestalten sollen.
Dynamische Netzentgelte
Ab dem 1. April 2025 müssen Netzbetreiber dynamische Netzentgelte anbieten und so können diese zeitvariablen Netzentgelte im Rahmen von Modul 3 des §14a EnWG genutzt werden. Dies ermöglicht Haushalten, ihren Energieverbrauch gezielt in ein Zeitfenster zu verlagern, in denen das Netz weniger ausgelastet ist. Hierbei ergänzt Modul 3 die pauschale Netzentgeltreduzierung aus Modul 1 um zeitabhängige Netzentgelte, die im Verlauf des Tages wechseln. Dadurch entstehen zusätzliche Anreize, den Energieverbrauch netzdienlich zu steuern. Ein separater Zählpunkt für die Wärmepumpe ist dafür nicht erforderlich. Die zeitlichen Fenster legt der Netzbetreiber einmal jährlich für das jeweilige Versorgungsgebiet fest. Allerdings dämpft derzeit der langsame Smart-Meter-Rollout die Dynamik. Eine beschleunigte Ausstattung mit intelligenter Messtechnik ist notwendig, um Lastspitzen zu vermeiden, das Stromnetz zu stabilisieren und die Integration erneuerbarer Energien weiter zu erleichtern.
Gerade für Wärmepumpen und andere Stromspeicher ist das besonders relevant. Damit können zukünftig durch ein kluges Lastmanagement erhebliche Kosteneinsparungen ermöglicht werden. Allerdings empfiehlt sich eine fachkundige Beratung und ein entsprechendes Monitoring durch Software, um den Verbrauch optimal zu steuern und keine Mehrkosten zu riskieren.