KfW: Start der Antragstellung für die zweite Antragstellergruppe bei der Heizungsförderung
Ab sofort können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften KfW-Förderanträge für nachhaltige Heizlösungen stellen.
Neben PrivatÂpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines EinfamilienÂhauses sind und dieses selbst bewohnen, sind ab sofort auch PrivatÂpersonen antragsÂberechtigt, die EigenÂtümerÂinnen oder EigenÂtümer von beÂstehenden MehrÂfamilienÂhäusern (mit mehr als einer WohnÂeinheit) sind sowie WohnungsÂeigentümerÂgemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern MaßÂnahmen am GemeinÂschaftsÂeigentum umgesetzt werden.
Den Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Die zinsÂgünstige Förderung „Einzelmaßnahmen ErgänzungsÂkredit – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.
Bitte beachten Sie: Der ErgänzungsÂkredit ist nur in Kombination mit einer ZuschussÂzusage der KfW für die HeizungsÂförderung und/oder einem ZuwendungsÂbescheid des BundesÂamtes für Wirtschaft und AusfuhrÂkontrolle (BAFA) für energetische EinzelÂmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des ErgänzungsÂkredits ist nicht möglich.
Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.
Zum Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
Zum Kredit Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)