KfW-Heizungsförderung: Einreichung der Nachweise seit 30. September

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Seit dem 30. September können Wärmepumpen-Kunden im Einfamilienhaus ihre Rechnungen und Nachweise zur Prüfung durch die KfW hochladen.

Seit dem 30. September ist für die Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhaus-Eigentümer die Einreichung der Nachweise durch Kunden über das Portal "meine.kfw" freigeschaltet. Dazu muss die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) des Fachpartners vorliegen, zusätzlich werden die Rechnungen zur Heizungsanlage und Installation sowie weitere Dokumente wie Grundbuchauszug und Meldebescheinigung in Form von PDF-Dokumenten benötigt. Das gilt auch für die Einkommenssteuerbescheide, falls der Einkommensbonus beantragt wurde und diese Nachweise noch nicht bei der Antragstellung übermittelt wurden.

Bereits seit dem 26. September können Fachunternehmen und Energie-Effizienz-Experten die Bescheinigung nach Durchführung (BnD) über das Fachunternehmerportal der KfW erstellen. Die Angaben zur neuen Heizung und zur Immobilie werden aus der Bestätigung zum Antrag (BzA) übernommen, können jedoch bei Bedarf noch leicht angepasst werden. Die frühere Fachunternehmererklärung wird durch eine digitale Bestätigung ersetzt. Mit der in der BnD zu findenden 15-stelligen BnD-ID kann der Kunde dann die Nachweiseinreichung starten.

Die KfW strebt eine zügige Bearbeitung der Anträge an. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach positiver Prüfung der Nachweise zum nächsten oder je nach Aufkommen zum übernächsten Monatsende. Die KfW nimmt Auszahlungsrunden immer nur am letzten Kalendertag des Monats vor, die ersten Fördermittel werden dementsprechend am 31. Oktober ausgezahlt.

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