Kabinett beschließt Entwurf für EEG-Novelle

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Am Mittwoch wurde im Kabinett der Entwurf für die EEG-Novelle 2021 beschlossen. Als nächste Stationen muss er Bundesrat und Bundestag passieren. Bis 2050 soll Deutschland treibhausneutral sein, so das Hauptziel des Entwurfs. Es gibt jedoch auch kritische Stimmen.

Energie Zukunft: Hauptziel des neuen EEG ist, dass der gesamte Strom in Deutschland inklusive Importe bis 2015 treibhausgasneutral sein soll. Dabei ist es nicht gesetzt, dass dieser Strom auch vollständig aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Bis 2030 sollen immerhin 65 Prozent des deutschen Stromverbauchs aus Erneuerbaren Energien stammen.

Für Wind und Solar gibt es klare Zielmarken, die jedoch noch an europäische Vorgaben angepasst werden sollen: "Für die einzelnen Technologien sind Ausbaupfade vorgesehen. Die Windenergie an Land soll von heute 54 auf 71 Gigawatt im Jahr 2030 wachsen, die installierte Photovoltaikleistung von 52 auf 100 Gigawatt." Der Bundesverband Solarwirtschaft zeigt sich besorgt, ob der neu geschaffenen Ausschreibungspflicht für solare Dachanlagen. Hier könnte es zu einem Markteinbruch kommen, da ab 2021 Zuschläge für Dachanlagen ab 500 Kilowatt in Ausschreibungen vergeben werden sollen. Zudem müssen in Zukuft "auch Anlagenbetreiber von Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung keine EEG-Umlage zahlen, wenn sie nicht mehr als zehn Megawattstunden Strom im Jahr selbst verbrauchen."

Was die Gestaltung des Strompreises betrifft, hat die Regierung hier Folgendes vorgesehen: 11 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket sind für die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage vorgesehen. Die EEG-Umlage wird damit im Jahr 2021 auf 6,5 Cent und im Jahr 2022 auf 6 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

(Den vollständigen Artikel finden Sie hier.)

Aus Sicht des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP e.V.) sind Nachbesserungen notwendig. Dr Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe:

„Die Finanzierung der EEG Umlage über den Strompreis behindert den Einsatz dringend benötigter Sektorkopplungstechnologien wie Wärmepumpen. Eine „Begrenzung der Kostenbelastung “ ist unzureichend, wir brauchen eine schnelle und deutliche Entlastung des Strompreises und alternative Finanzierungsmechanismen für die EEG-Umlage.

„Befreit man Elektrolyseure von der EEG Umlage, dann müssen auch andere Sektorkopplungstechnologien - insbesondere die deutlich effizienteren Wärmepumpen - von der EEG Umlage befreit werden.“  

Zum Gesetzesentwurf geht es hier.

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