Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude freigeschaltet

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Seit Ende November können nun auch Kommunen die Bundesförderung für Effiziente Gebäude beantragen. Ein Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten kann gewährt werden.

30 Prozent fallen auf die Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Auch sind die Kosten Fachplanungen und baubegleitende Maßnahmen durch Expertinnen und Experten förderfähig. 5 Prozent fallen auf den Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn diese als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwenden oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Anträge können von kommunalen Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbänden, Zweckverbände und Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe beantragt werden.

Wichtig ist, dass der Antrag VOR Beginn des Vorhabens gestellt wird!

Weitere Informationen und den Link zur Antragsstellung finden Sie auf der KfW-Seite zum BEG und im Merkblatt BEG Heizungsförderung für Kommunen - Wohn- und Nichtwohngebäuden (PDF).

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