Heizgeräte: EU-Mindestnormen für Energie-Effizienz werden aktualisiert
Um die Vorgaben für neue Heizgeräte auf ein Niveau ab 2029 zu bringen, werden nach Angaben der Europäischen Kommission derzeit die Durchführungsverordnungen für Heizgeräte im Rahmen der seit 10 Jahren geltenden Ökodesign-Richtlinie aktualisiert.
Um die Vorgaben für neue Heizgeräte auf ein Niveau ab 2029 zu bringen, werden nach Angaben der Europäischen Kommission derzeit die Durchführungsverordnungen für Heizgeräte im Rahmen der seit 10 Jahren geltenden Ökodesign-Richtlinie aktualisiert. In diesen Prozess würden auch das Europäische Parlament und der Europäische Rat in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Der Entwurf der EU-Verordnung wird derzeit noch mit den EU-Ländern und Verbänden diskutiert und muss von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten unterstützt werden. Die in der Konsultation mit den Mitgliedsstaaten und Verbänden genannte vorgeschlagene Effizienzanforderung von 115 Prozent entspricht der Effizienz, die mit Wärmepumpen, auch beim Einsatz in Hybridsystemen, problemlos erreicht werden kann.
In Hybridsystemen können so auch künftig die Energie aus Brennstoffen in Verbund beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder Sonnenkollektoren genutzt werden. "Brennstoff" bedeutet dabei Erdgas, Biogas, Biobrennstoff oder synthetische Brennstoffe.
Die neuen Mindeststandards für die Energieeffizienz von Heizgeräten sollen nach Plänen der Kommission ab 2029 vollständig umgesetzt werden. Die Industrie solle sich an energie- und klimafreundlichen Lösungen orientieren und die verbleibenden sechs Jahre nutzen, um solche energieeffizienten Geräte zu einem Standardangebot auf dem europäischen Markt zu machen. Die Kommission geht außerdem davon aus, dass die Gesamtkosten für die Verbraucher bei Wärmepumpen bis 2029 niedriger sein werden als bei Gaskesseln.
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