Haushalt 2024: Was jetzt gilt

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Die Ampel-Koalition hat sich nach einmonatigen Verhandlungen auf die Grundzüge für den Haushalt des nächsten Jahres geeinigt. Zudem hat der Finanzminister in Aussicht gestellt, die Haushaltssperre für das aktuelle Jahr nach einem für heute erwarteten Beschluss zum Haushalt zügig aufzuheben.

Was im kommenden Jahr rund um die Wärmepumpe gelten soll, haben wir hier zusammengefasst:

Heizungsförderung

  • Die neue BEG-Förderung kommt, allerdings gegenüber dem Beschluss des Baugipfels leicht abgeschwächt.
    • Weiterhin soll es einen Basisfördersatz in Höhe von 30 Prozent, einen einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent, einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent und eine maximale Förderquote von 70 Prozent geben.
    • Angepasst wird der Klimageschwindigkeitsbonus, dieser soll nun doch wieder wie zunächst angekündigt 20 Prozent (statt 25 Prozent) betragen.
    • Einen umfangreichen Vergleich der neuen und alten Heizungsförderung für Wärmepumpen finden Sie hier.
    • Auch in der übrigen Sanierungsförderung wird nun auf die beim Baugipfel verkündete Anhebung der Fördersätze verzichtet, damit bleibt es bei 15 Prozent Grundfördersatz plus fünf Prozent Sanierungsfahrplan-Bonus (statt 30 Prozent).
    • Die steuerliche Förderung soll nun weiter wie bisher 20 Prozent betragen (statt 30 Prozent).
    • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird, ebenfalls anders als beim Baugipfel verkündet, nur für selbstnutzende Eigentümer gelten.
  • Die neue Richtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Bei der BEG Einzelmaßnahmenförderung ist zudem das neue Antragsverfahren zu beachten, bei dem die bisherige Reihenfolge (erst Förderantrag, dann Vertragsabschluss) nicht mehr gilt.
  • Da die KfW Zuschussanträge erst Ende Februar entgegen nehmen kann, dürfen ausnahmsweisebis August 2024 Anträge auch nachträglich (also nach Beauftragung und Fertigstellung) eingereicht werden.

Strompreise

  • Die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme entfallen ab dem 01.01.2024 komplett.
  • Ebenso entfällt ein Bundeszuschuss zu den Ãœbertragungsnetzentgelten. Beide Maßnahmen wurden aus dem Wachstums- und Stabilisierungsfonds bezahlt, der nach dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls als nicht mehr haltbar eingestuft wurde. Die Ãœbertragungsnetzbetreiber haben infolge eine Erhöhung der Entgelte um 3,31 Cent pro Kilowattstunde angekündigt. Wann und inwieweit diese Erhöhung an die Endkunden weitergereicht wird, kann erst nach der Veröffentlichung der Preisblätter für die Verteilnetzentgelte beantwortet werden.
  • Von der Erhöhung der CO2-Bepreisung ist Strom hingegen NICHT betroffen, da Strom anders als Erdgas oder Erdöl nicht über den Bundesemissionshandel, sondern bereits über den Europäischen Emissionshandel ("ETS") läuft.
  • Die Entlastung der Verbraucher von der EEG-Umlage wird wie gehabt weiter über den Klima- und Transformationsfonds finanziert.

 

Wärmenetz-Förderung

  • Die BEW-Förderung bleibt für das Jahr 2024 im vollen Umfang erhalten und wird auch im Jahr 2025 fortgeführt.

 

Förderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

  • Nach aktuellem Verständnis des BWP bleibt auch die EEW-Förderung für das Jahr 2024 im vollen Umfang erhalten.

 

Förderung für die kommunale Wärmeplanung

  • Nach Angaben aus dem BMWK bleibt auch die Förderung der kommunalen Wärmeplanung mit einer halben Millarde Euro Fördervolumen wie geplant erhalten.

Alle Angaben ohne Gewähr | Stand 14.12.2023

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