Aufgestockte Heizungsförderung trägt langsam Früchte

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Rund 100 Tage nach dem Start der neuen Heizungsförderung zieht die KfW eine erste Bilanz: Nach ersten Anlaufschwierigkeiten wurden bis gestern rund 37.200 Zuschusszusagen erteilt. Damit wurde bereits über eine halbe Milliarde Euro an Fördermitteln für Gebäudeeigentümer zurückgestellt. Das neue Online-Antragsverfahren trägt dabei zu einer effizienten und schnellen Abwicklung bei. Wenn die Unterlagen vollständig übermittelt werden, erfolgt die Förderzusage oft schon binnen weniger Minuten.

Online Anträge können hier gestellt werden (KfW)

Zunächst war nur die Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer für die Antragstellung bei der KfW freigeschaltet, was einen eher schleppenden Anstieg der Förderzahlen zur Folge hatte. Seit dem 28. Mai sind nun aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Seitdem steigt die Anzahl der Zusagen stärker an. In den letzten zwei Wochen gab es über 430 Zusagen für Wärmepumpen pro Tag, das sind fast doppelt so viele wie bislang.

Insgesamt lässt sich nach 100 Tagen und mit Blick nach vorne ein vorsichtig positives Fazit ziehen: So ist die neue Förderung in ihrer Struktur und durch das digitale Antrags- und Bewilligungsverfahren grundsätzlich sehr attraktiv. Die Umstellung des Verfahrens und ein großer Informationsbedarf zu den neuen Förderkonditionen haben in den ersten Anläufen zunächst eine eher gering ausfallende Nachfrage nach der Heizungsförderung hervorgebracht. Durch eine wachsende Routine im Handwerk und insbesondere das Hinzukommen weiterer Antragstellergruppen tragen die Rahmenbedingungen nun aber langsam Früchte. Umso wichtiger ist eine klare und schnelle Kommunikation durch die Bundesregierung über die neuen Förderkonditionen und das Verfahren.

Insbesondere Wohnungsunternehmen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden sollen als letzte Gruppe für die Antragstellung freigeschaltet werden. Sie dürfen ab Ende August ihre Anträge stellen.
Unabhängig vom Förderportal können alle Antragsgruppen aber bereits vor Antragstellung mit ihren Projekten beginnen. Doch aufgepasst! Ab dem 1. September MUSS der Antrag auf Förderung VOR dem Beginn der Bauarbeiten gestellt sein. Nach der Zusage darf der Heizungstausch dann 36 Monate Zeit brauchen.

Die vom BWP zur Verfügung gestellte "Ausfüllhilfe KfW-Antrag für Verbraucher" zum Online-Antragsverfahren kann kostenlos heruntergeladen werden.

Die Pressemitteilung der KfW finden Sie hier.


 

 

 

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