Startschuss für den Heizungstausch mit Wärmepumpe, Pellets und Solar

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Ab sofort können private Selbstnutzer von Einfamilienhäusern bei der KfW für den Heizungstausch einen Förderantrag stellen. Sie erhalten besonders attraktive Zuschüsse: Bis zu 70 Prozent gibt es für den Einbau einer klimafreundlichen Holz- oder Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solarthermieanlage, mindestens aber 30 Prozent.

Gemeinsame Pressemitteilung von BWP und DEPV vom 27.02.2024

Anträge auf bis zu 70 Prozent Zuschuss für Heizungstausch jetzt möglich – Neues Portal bei der KfW – Klimaschutz beim Heizen rechnet sich

Berlin, 27.02.2024 – Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) begrüßen den Antragsstart bei der KfW. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel freut sich: „Verbraucher haben jetzt Klarheit und können ihren Heizungstausch planen. Industrie und Handwerk stehen in den Startlöchern.“ Sein Kollege Martin Bentele vom DEPV ergänzt: „Es wird Zeit, dass der klimafreundliche Heizungsmarkt jetzt endlich aus dem Winterschlaf erwacht. Viele Verbraucher haben ihr Sanierungsvorhaben aufgeschoben, da sie auf eine sichere, lukrative Förderung gewartet haben. Die gibt es jetzt bei der KfW!“

Hausbesitzer, die ihr Haus auch selbst bewohnen, können bis zu 70 Prozent Zuschuss zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bekommen. Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle sowie fürsehr saubere Holzheizungen gibt es Sonderboni. Die Grundförderung für alle anderen Heizungsbetreiber beträgt 30 Prozent.

Andere Gebäudeeigentümer müssen sich mit der Antragstellung aber noch etwas gedulden. Die KfW schaltet die Formulare für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich im Mai bzw. August frei. Alle Antragsberechtigten können aber bis August auch schon die Heizung tauschen und bis November den Antrag bei der KfW nachreichen.

Mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung wird die Vorgabe von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie, die beim Heizungstausch gemäß dem geänderten Gebäudeenergiegesetz stufenweise Pflicht wird, vollständig erfüllt. Damit haben Eigentümer also eine dauerhafte Lösung für die Heizung ihres Gebäudes gewählt.

Weitere Informationen unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web/, www.waermepumpe.de oder www.depi.de/foerderprogramme.

Kontakt

Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.
Hauptstraße 3, 10827 Berlin, Tel. 030 208 799 722, info@~@waermepumpe.de
www.waermepumpe.de

Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV)
Neustädtische Kirchstraße 8, 10117 Berlin, Tel.: 030 68 81 599-66, info@~@depv.de
www.depv.de

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