Förderung von Energieeffizienz in Unternehmen
Seit Mai fördert die KfW im Programm 294 die Nutzung von Abwärme in Unternehmen. Die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien beim BAFA wurde angepasst und bis 2019 verlängert. Wärmepumpen profitieren von den Neuerungen allerdings nicht.
BAFA: Querschnittstechnologien
Mit dem Förderprogramm für Querschnittstechnologien fördert das BAFA bereits seit mehreren Jahren die Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung in Unternehmen. Die bisher gültige Förderrichtlinie war zum Jahresende 2015 ausgelaufen, eine Anschlussregelung wurde am 10. Mai veröffentlicht, Antragstellungen sind bereits möglich.
Neu ist, dass nun auch große Unternehmen ab 500 Beschäftigten Förderanträge stellen können. Auch werden nun Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsmaßnahmen gefördert. Nicht mehr bezuschusst werden hingegen Pumpen für Heizkreise von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser. Eine Übersicht über die Änderungen gegenüber der alten Richtlinie finden Sie beim BAFA. Hier sind auch Formulare und Merkblätter verfügbar. Weiterhin ausgeschlossen von der Förderung sind Wärmepumpen, wie alle anderen Anlagen zur Wärmeerzeugung.
KfW: Abwärme
Zum 1. Mai startete außerdem ein Förderprogramm zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung. Dieses ist unter der Programmnummer 294 bei der KfW-Bank zu finden. Gefördert wird die Vermeidung von Abwärme innerhalb eines Betriebes, die Nutzung von Abwärme innerhalb und außerhalb eines Betriebes, die Verstromung von Abwärme sowie Abwärmekonzepte mit Umsetzungsbegleitung und Controlling. Voraussetzung ist, dass die Abwärme folgenden Zwecken zugeführt wird:
- Prozessoptimierung
- Rückführung in den Produktionsprozess
- Vorerwärmung von anderen Medien
- Heizzwecke außerhalb des Gebäudes, in dem die Wärme anfällt
- Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme an Dritte, z.B. Einspeisung in bestehende Wärmenetze
Explizit ausgeschlossen hingegen sind Maßnahmen, die nach den gültigen MAP-Richtlinien förderfähig sind. Alle Infos und Formulare gibt es bei der KfW-Bank sowie in der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.