Förderrichtlinie "Bundesförderung effiziente Gebäude" in Abstimmung

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Die neue Förderrichtlinie "Bundesförderung effiziente Gebäude" liegt der EU-Kommission zur Prüfung vor. Der BWP sucht das Gespräch mit BMWI und BAFA zu einzelnen Eckpunkten, die verbesserungswürdig sind.

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)


Verband und Branche warten weiterhin auf die neue Förderrichtlinie. Mittlerweile liegt die BEG-Förderrichtlinie, die ab dem 1.1.2021 in Kraft treten soll, zur Beihilfeprüfung bei der EU-Kommission. Ein offizieller Stand wurde dem BWP derweil nicht zur Kenntnis gegeben. Natürlich zeichnen sich viele Aspekte bereits ab: die Umstellung von JAZ auf den Gerätewirkungsgrad „ETAs“ als Anforderungsgröße, die Umstellung im Neubau auf eine Anteilsförderung, die sich nur noch auf die gesamten Errichtungskosten bezieht, die Erweiterung förderfähiger Wärmepumpen auf Luft-Luft Wärmepumpen. Zugleich bestehen aber noch Fragezeichen hinsichtlich der Erfordernis einer Effizienzanzeige am Gerät (möglicherweise mit Übergangsfrist) und bezüglich der Mindestanforderungen an die ETAs-Werte. Vieles davon wird sich auch erst mit den BAFA-Merkblättern lösen lassen.

Hier wird der BWP am Ball bleiben und auf eine enge Einbeziehung in die Erstellung der Merkblätter bestehen. Dass die BAFA in diesem Zeitfenster bereits mit ihren Vorbereitungen beginnt und eine Abfrage zur BAFA-Liste förderfähiger Geräte verschickt hat, ist einerseits verständlich. Die Liste ist ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitungen für den Start der BEG. Andererseits erhöht dies zusätzlich die Unsicherheit bei den Unternehmen, inwiefern ihre Auskünfte zu der Liste noch Einfluss auf die BEG-Mindestanforderungen haben könnten. Der BWP sucht das Gespräch mit BMWi und BAFA, deren Aussagen hier teilweise leider noch zu unklar sind.

 

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