EU-Notfallverordnung verlängert

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Im Kontext der Energiekrise hatte die EU im Dezember 2022 Maßnahmen verabschiedet, um unter anderem den Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Die Energieministerinnen und Energieminister der EU-Mitgliedsstaaten verlängerten nun drei dieser Notfallverordnungen bis Mitte 2025, was auch die Verfahren zur Beschleunigung des Ausbaus und der Nutzung von Wärmepumpen betrifft.

Durch die EU-Notfall-Verordnung waren die Mitgliedstaaten im Zuge der Energiekrise unter anderem zu einer erheblichen Beschleunigung der Zulassungsverfahren für Stromnetze und Erneuerbare Energien ermächtigt worden.  

Auch Wärmepumpen werden berücksichtigt  

Nicht nur Netzausbau und Windenergie werden durch die Verlängerung gefördert. Artikel 7 der nun verlängerten Verordnung [(EU) 2022/2577 des Rates] regelt die Beschleunigung des Ausbaus und der Nutzung von Wärmepumpen. Demnach dürfe etwa die Erteilung einer Genehmigung für Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW nicht länger als einen Monat dauern, analog bei Erdwärmepumpen nicht länger als drei Monate. Anschlüsse an der Ãœbertragungs- und Verteilnetz sind zu genehmigen, sofern kein keine begründeten Sicherheitsbedenken bestehen oder eine technische Inkompatibilität der Netzkomponenten dem entgegensteht.  

 

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