Erleichterter Zugang zu Fördermöglichkeiten für Flutopfer
Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf und greift den Flutbetroffenen mit einer Sofortmaßnahme unter die Arme.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat gestern in einem offiziellen Papier einen erleichterten Zugang zu Fördermitteln für Betroffene eder Flutkatasptrophe zugesagt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Es sind Mehrfachanträge möglich, wenn ein Antrag nach einem alten Förderprogramm bereits gestellt worden war.
- Ein neuer Antrag ist auch möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer zuletzt geförderten Heizungsanlage noch nicht abgelaufen ist.
- Antragsteller aus den Hochwassergebieten dürfen bereits mit dem Sanierungsvorhaben beginnen, bevor sie einen Antrag stellen - ohne dass sich das auf ihren Förderanspruch auswirkt. Die Kosten dafür dürfen rückwirkend abgerechnet werden.
- Außerdem dürfen von der Katastrophe Betroffene die BEG-Förderung ab sofort auch mit Fluthilfen anderer Art kombinieren.