Der Smart-Meter-Rollout beginnt
Am 31. Januar 2020 wird die Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zum Smart-Meter-Rollout erwartet. Der Einbau einer intelligenten Messtechnik wird für den grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtend. Die Zeitpunkte des verpflichtenden Einbaus variieren für verschiedene Verbrauchergruppen. Für neu zu installierende Wärmepumpen, als steuerbare Verbraucher, ist der Einbau des neuen Messsystems schon ab dem Zeitpunkt der Markterklärung vorgesehen.
Das Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway), welche datenschutz- und datensicherheitskonform die Zähler in das intelligente Stromnetz einbinden. Intelligente Messtechnik ist eine grundlegende Voraussetzung für ein digitalisiertes Energiesystem sowie für intelligentes Lastmanagement. Der Verbraucher profitiert durch die präzise Darstellung des individuellen Verbrauchsverhaltens und die dadurch erzielten Energieeinsparungen. So können dem Verbrauch entsprechende Stromlieferungsverträge abgeschlossen werden. Zeit und Kosten werden außerdem durch die Ersparnis einer Vor-Ort-Ablesung gespart. Zudem sind Smart Meter Grundvoraussetzung für die Etablierung variabler Stromtarife, die nach Bedingungen wie Zeitpunkt oder Netzlast gestaffelte Preise beinhalten.
Während der Verbraucher nicht aktiv werden muss, um den vorgeschriebenen Einbau zu erwirken, trägt er jedoch, genau wie für die jetzigen Stromzähler, die Kosten für die neue Messtechnik. Dabei gibt es jedoch einen Kostenschutz mit individuellen jährlichen Preisobergrenzen. Die Obergrenzen orientieren sich an der Menge des verbrauchten Stroms eines Haushalts und können zwischen 20 und 60 Euro im Jahr betragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert in einem FAQ umfassend über das MsbG und Smart Meter.