Das rheinland-pfälzische Umweltministerium fördert kommunale Gebietskörperschaften mit neuem Programm

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Gefördert wird die Erarbeitung von energetischen Quartierssanierungskonzepten und ihre Umsetzung durch Sanierungsmanagement.

Zuweisungszweck

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Erarbeitung von energetischen Quartierssanierungskonzepten und ihre Umsetzung durch Sanierungsmanagement. Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier auf. Aufgabe des Sanierungsmanagements ist die Motivation, Beratung und Koordination der privaten und öffentlichen Eigentümer der Liegenschaften zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Es berät auch bei der Finanzierung und der Einwerbung von Fördermitteln. Ziel ist die Einsparung von klimaschädlichen CO2-Emmissionen durch die Sanierung von Quartieren – zum einen durch die bessere Wärmedämmung der vorhandenen Gebäude, zum anderen durch Umstellung der Heizungssysteme auf regenerative Energien.

Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften.

Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz förderfähig sind. Grundsätzlich wird die Projektförderung nur vor Vorhabensbeginn bewilligt, jedoch können können im Einzelfall Außnamen getätigt werden. Als Vorhabenbeginn sind generell der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages sowie die Aufnahme von Eigenarbeiten zu werten.

Die Förderung ergänzt die Bundesförderung für entsprechende Maßnahmen im Rahmen des KfW-Programms 432 (Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager)   und lehnt sich eng an die Kriterien dieses Programms an. Antragsvoraussetzung ist daher ein bewilligter Förderbescheid der KfW-Bankengruppe (KfW).

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung beträgt 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Konzepterarbeitung und Beschäftigung eines Sanierungsmanagers oder Beauftragung eines Sanierungsmanagements. Bei kommunalen Gebietskörperschaften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnehmen, kann die Zuweisung bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Antragstellung und Bewilligung

Anträge sind an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz mit einer Kopie des bewilligten Zuwendungsbescheids der KfW zu stellen.

Die Bewilligungsbehörde wählt die zu fördernden Vorhaben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aus den eingegangenen Anträgen mit positiver technischer Beurteilung nach folgenden Kriterien aus:

  • Energie- und Kosteneffizienz; 
  • CO2-Minderung; 
  • Innovationsgehalt; 
  • Vorbildfunktion für ähnlich gelagerte Fälle; 
  • Möglichkeit, die Sanierungskonzepte und ihre Umsetzung in konkreten öffentlichen Veranstaltungen darzustellen, 
  • das Land hat für die Region Trier ein umfassendes Wärmekonzept erarbeiten lassen. Die Richtlinie soll dabei unterstützen, Elemente des Konzeptes modellhaft umzusetzen; 
  • bei der Beantragung der Unterstützung für die Erarbeitung der Sanierungskonzepte (Phase I) ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kommune das Konzept durch Beantragung der Phase II mit dem Quartiersmanager umsetzen wird, ein maßgebliches Kriterium.

 

Die Richtlinie tritt mit Ihrer Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft und endet zum 31.12.2022.

Alle Informationen finden Sie hier.

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