Das Heizen mit erneuerbaren Energien muss zurück in die Erfolgsspur
Berlin, 15. August 2023. In einem gemeinsamen Brief an die drei Regierungsfraktionen fordern der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) dazu auf, die anstehende Reform der Heizungsförderung zu nutzen, um die Nachfrage nach regenerativen Heizsystemen wieder anzukurbeln. Die Heizungsdebatte und Ankündigungen einer vermeintlich stark aufgestockten Förderung hätten in den letzten Wochen zu einer massiven Verunsicherung und Kaufzurückhaltung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt.
„Dass sich die Koalition in der letzten Woche dazu entschieden hat, das im Wirtschaftsplan für die BEG vorgesehenen Budget nochmals zu erhöhen, ist sehr zu begrüßen“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP. „Die im Zuge der Heizungsdebatte aufgekommene Verunsicherung muss dringend beendet werden. Dazu gehört aber auch, dass Gebäudeeigentümer in die Lage versetzt werden, bereits jetzt in eine neue Heizung zu investieren, ohne dadurch gegenüber denjenigen schlechter gestellt zu werden, die auf das Inkrafttreten der reformierten Förderrichtlinie warten“.
Dies könne zum Beispiel erreicht werden, wenn Gebäudeeigentümer die Förderung zunächst im alten Programm beantragen und später in das neue Programm wechseln können, wenn dieses bessere Konditionen biete. Zumindest könnte zugelassen werden, Liefer- und Leistungsverträge bereits vor Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie abzuschließen („vorzeitiger Maßnahmenbeginn“).
„Für eine attraktive Förderung, reicht es nicht, nur hohe Prozentsätze aufzurufen“, so Martin Bentele, Geschäftsführer des DEPV. „Maßgeblich sind auch die maximal ansetzbaren Investitionskosten, auf welche sich diese Prozentsätze beziehen. Die Koalition solle ihre Überlegung, die maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro zu halbieren, dringend revidieren.“ Diese Absenkung würde neue Unsicherheiten auslösen, ob sich die Investition im eigenen Fall auch lohne. Es dürften keine Anreize geschaffen werden, sich bei der neuen Heizung auf die allernötigsten Maßnahmen oder das günstigste Fabrikat zu beschränken. Die nötige Investition liege in vielen Fällen über 30.000 Euro. Das gelte insbesondere für Heizungen, die zwei erneuerbare Technologien miteinander kombinieren, wie etwa eine Pelletheizung oder Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarthermieanlage. Diese seien besonders ressourcenschonend im Betrieb.
„Wichtig ist außerdem, dass auch die Nachrüstung bestehender Heizungen mittels EE-Komponenten, sei es Pelletkessel, Wärmepumpe oder Solarthermie, in jedem Fall förderfähig bleibt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die in den letzten Jahren erst in eine neue Heizung investiert haben, sollten nicht schlechter gestellt werden, wenn sie in emissionsmindernde Maßnahmen investieren“, fordert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Eine nachgerüstete Solarthermieanlage zu einem bestehenden Heizsystem, welches bereits hydraulisch abgeglichen ist, sollte in diesem Zusammenhang auch keinen weiteren, aufwändigen und teuren hydraulischen Abgleich mehr erfordern, da dies technisch nicht sinnvoll sei und keinen weiteren Effizienzgewinn verspreche.
Zu den Forderungen von BSW, BWP und DEPV gehört außerdem, dass Gebäudeeigentümer einen grundsätzlichen Anspruch auf einen zinsgünstigen KfW-Kredit erhielten. Derzeit verweigern Hausbanken die Erteilung von KfW-Krediten oftmals, weil sie z.B. Gebäudeeigentümer aufgrund ihres Alters für nicht kreditwürdig befinden, oder weil die Kreditsumme für die Bank keine ausreichende Gewinnmarge beinhalte. Die Etablierung eines allgemeinen Anspruchs könnte man etwa über eine direkte Antragstellung bei der KfW oder den Landesbanken sicherstellen. Hinzu müsse noch ein flächendeckendes Angebot an Contractinglösungen kommen. Dafür sei notwendig, dass Gebäudeeigentümer den angekündigten einkommensabhängigen Bonus (+20%) auch erhalten können, wenn sie den Heizungstausch über einen Contractoren beauftragen.
Der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 30. September das neue Förderkonzept dem Haushaltsausschuss vorlegen soll und somit der Bundestag wesentlich über die Ausgestaltung der künftigen Heizungsförderung mitentscheidet.
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