BWP appelliert an das Klimakabinett: Energiepreise am Wärmemarkt brauchen dringend eine Neuausrichtung

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Das Klimakabinett wird sich am 18. Juli damit befassen, wie die Klimaziele für 2030 noch erreicht werden können und in welcher Weise dazu eine CO2-Bepreisung beitragen kann. Zweifellos geht es dabei auch darum, wie mehr erneuerbare Energien im Gebäudesektor eingesetzt werden können. Wärmepumpen sind dafür prädestiniert, eine entscheidende Funktion einzunehmen, denn sie wandeln die Energie aus Luft, Boden und Wasser in Heizwärme um. Aus dem in Wärmepumpen eingesetzten Strom entsteht das Drei- bis Fünffache an Heizwärme.

Viele Gebäudeeigentümer könnten mit wenig Aufwand vom Heizkessel zur Wärmepumpe wechseln. Doch das Verhältnis der Energiepreise für Heizöl, Erdgas und Strom hält sie häufig davon ab. Dabei spart eine heute eingebaute Wärmepumpe über die kommenden zwanzig Jahre bis zu 70 Prozent CO2-Emissionen gegenüber einem Gas-Brennwertgerät ein. Da Strom bis zum Jahr 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen, und bis zum Jahr 2050 vollständig CO2-frei sein soll, sind die positiven Auswirkungen auf die Wärmewende unverkennbar. Kombiniert mit einer eigenen PV-Anlage oder einem Ökostrom-Tarif ist die Wärmepumpe der Entwicklung des Strommixes sogar voraus. 


„Das Klimakabinett muss sich dem Grundproblem der Sektorenkopplung widmen: Der Strom wird grüner und soll in den Sektoren Gebäude und Verkehr eingesetzt werden, doch dafür ist er im Vergleich zu Heizöl und Erdgas zu teuer. Das muss sich ändern“, fordert Sabel.


Neuausrichtung heißt: CO2-Bepreisung einführen und Strompreis entlasten
Das Klimakabinett sollte sich am 18. Juli für die Einführung einer CO2-Bepreisung aussprechen, die zu Anreizen im Wärmemarkt führt und den Einsatz fossiler Brennstoffe vermeidet. Gleichzeitig sollte das Klimakabinett eine deutliche Entlastung des Strompreises erwirken, um den effizienten Einsatz von Strom in Wärmepumpen und in der Elektromobilität zu unterstützen. „Um eine zielführende Lenkungswirkung zu erreichen sollten Stromsteuer und EEG-Umlage gesenkt, und die Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung aus dem Bundeshaushalt erreicht werden“, erläutert Sabel.
Im Ergebnis würden Gas- und Ölpreis ansteigen, und der Strompreis sinken. Wer sich für eine neue Wärmepumpe entscheidet, würde aufgrund ihrer CO2-Ersparnis mit deutlich geringeren Betriebskosten rechnen, als bei einem neuen Gas- oder Ölkessel. Zielmarke könne zunächst ein Verhältnis von Faktor Drei statt derzeit Faktor Fünf zwischen Gas- und Strompreis sein, perspektivisch wird sich dieses Verhältnis mit dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung noch verbessern.


Langfristig planbare Investitionen in CO2-arme Technologien unterstützen
Ãœber 12 Millionen Heizungssysteme in deutschen Heizungskellern sind veraltet und müssen in den kommenden Jahren ausgetauscht werden.  Wer seine Heizung modernisiert, trifft bei der Wahl eines neuen Systems eine Entscheidung für mindestens 20 Jahre. Es müssen deshalb dringend Anreize für den Wechsel zu klimaschonenden Heizungen geschaffen werden. Der staatlichen Förderung kommt dabei eine wichtige Rolle zu. „Das Marktanreizprogramm ist ein sinnvolles Instrument, das jedoch noch transparenter und bürokratieärmer aufgesetzt werden kann und bei steigender Nachfrage auch finanziell aufgestockt werden sollte“, sagt Martin Sabel. „Nicht zuletzt ist auch die steuerliche Absetzbarkeit ein wichtiger Baustein für den Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand. Entscheidend ist jedoch: Gegen „ungerechte“ Energiepreise lässt sich nur bedingt anfördern, deshalb muss zunächst dieses Missverhältnis korrigiert werden“, so der Appell des BWP-Geschäftsführers. 

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