Bundesverfassungsgericht stoppt Abstimmung über Heizungsgesetz

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Der BWP weist auf die Notwendigkeit der Planungssicherheit für die Branche hin und hält eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens deshalb für entscheidend.

Das Urteil ist in im Hinblick auf zu knappe Anhörungsfristen nachvollziehbar. Jedoch sollte schnellst möglich zur Sache entschieden werden, denn Branche, Handwerk und Verbraucher*innen brauchen Klarheit. Der Bundesverband Erneuerbare Enerige (BEE) e.V. und der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wünschen sich ein Ende der Verunsicherungen und zügiges Verfahren zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes. 

Pressemitteilung des Bundesverbands Erneuerbare Enerige e.V. 

Pressemitteilung des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie  

Das Bundesverfassungsgericht hatTE die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgeabwägung. Die Nachteile seien schwerwiegender, wenn jetzt das Gesetz verabschiedet würde, im späteren Hauptsacheverfahren aber festgestellt würde, dass die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten verletzt wurden. Diese Nachteile seien dann irreversibel eingetreten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presse, wie beispielsweise hier oder hier

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