Bundestag verabschiedet Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundestag das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG) mit den Stimmen der Ampelfraktionen verabschiedet. Damit ist der ordnungsrechtliche Rahmen zur Wärmewende mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nun gesetzt. Zuvor war bereits im September das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet worden.
Durch das WPG wird Ländern und Kommunen ein bundeseinheitlicher und verbindlicher Fahrplan an die Hand gegeben, um für die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort individuell die Wärmewende zu gestalten. Regionalen Akteuren werden dadurch nicht nur Freiheiten gegeben, sondern auch die Verantwortung auferlegt, im Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz Verbraucher, Handwerk und Stadtwerken Planungssicherheit zu geben. Je nach Größe der Kommune sollen die Wärmepläne bis Juni 2026 bzw. Juni 2028 vorliegen.
Johanna Otting, Referentin für Poltik und Energiewirtschaft beim Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) begrüßt die Verabschiedung grundsätzlich: „Aus Sicht von Gebäudeeigentümern geht es vor allem darum, Planungssicherheit zu bekommen. Die kommunale Wärmeplanung ist dafür ein gutes Instrument. Es darf bis zum Vorliegen der Wärmepläne jedoch nicht zu Verzögerungen bei Investitionen kommen. Mit der Gebietsausweisung ist noch keine tatsächliche Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz gegeben. Daher sollten zwischenzeitlich eingebaute dezentrale erneuerbare Heizungen von etwaigen Anschluss- und Benutzungszwängen ausgenommen sein.“ Wichtig sei es nun, in den Kommunen praxistaugliche und individuelle Lösungen zu finden, um Gebäudeeigentümern, Infrastrukturbetreibern sowie dem Fachhandwerk Orientierung zu geben.
Die Vorgaben zum Anteil von erneuerbaren Energien in bestehenden sowie in neuen Wärmenetzen sind aus Sicht des BWP sehr zu begrüßen. Für den Neubau von Wärmenetzen auf Basis von erneuerbaren Energien gebe es ausreichend regenerative Wärmeerzeuger zur Auswahl, so Otting. Mittels Großwärmepumpen können Erdreich, Umgebungsluft, Grund- und Oberflächenwasser bis hin zu Abwasserkanälen als Wärmequellen nutzbar gemacht werden. Hinzu kämen Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren erneuerbaren Wärmeerzeugern auf Basis von Biomasse, Solarenergie oder Tiefengeothermie. Bis zum Jahr 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu einem Anteil von 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Neue Wärmenetze müssen bereits ab dem 01. März 2025 einen Anteil von 65 Prozent aufweisen.