Neue Bundesförderung effiziente Gebäude kommt zum 1. Januar 2021
Das Marktanreizprogramm wird zum Jahreswechsel durch die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ersetzt.
Die wichtigste Neuerung: Wärmepumpen im Neubau (ehem. Innovationsförderung) werden ab 1. Januar nur noch über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ gefördert.
Die neue BEG-Förderung wird zu Jahresbeginn in Kraft treten und das Marktanreizprogramm ersetzen. Viele Aspekte der BEG sind mit der MAP-Novelle bereits zu 2020 vorweggenommen worden, bspw. die Umstellung auf die Anteilsförderung mit 35 Prozent bzw. 45 Prozent (Ölaustauschbonus). Einige Aspekte der BEG sind aber neu.
• Die Einzelförderung der Wärmepumpe im Neubau (ehem. Innovationsförderung) entfällt. Das betrifft insb. Sole-Wärmepumpen und einige besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen. Auch für kalte Nahwärmenetze ist dies u.U. relevant.
• Der Einsatz von Wärmepumpen in Neubauten werden damit ab Jahresbeginn noch im Rahmen der KfW-Effizienzhäuser gefördert. Diese Fördersätze sind in diesem Jahr bereits erhöht worden und sollen auch im nächsten Jahr nochmals angehoben werden.
• Die Förderung für Wärmepumpen in der Modernisierung (Heizungstausch) wird ab dem kommenden Jahr nochmals verbessert. Der Fördersatz bleibt bei 35 Prozent – bzw. 45 Prozent beim Ölkesselaustausch. Erfolgt die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans gibt es jedoch zusätzliche fünf Prozentpunkte. Außerdem werden die maximalen förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit hochgesetzt. Bei den Einzelmaßnahmen werden zudem Luft-Luft-Wärmepumpen und Lüftungen förderfähig.
• Eine weitere wichtige Neuigkeit: Bislang war der Ersatz von austauschpflichten Heizungen (ehem. § 10 EneV) von der Förderung ausgenommen – ab dem 1.1. kann dies gefördert werden.
• Für den Einsatz der Wärmepumpen in der Modernisierung verändern sich einigen der technischen Mindestvoraussetzungen. Das betrifft insbesondere die Umstellung der zentralen Kenngröße für die Anlageneffizienz von der Jahresarbeitszahl zur „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“, die aus der Ökodesign-Verordnung stammt.
Im Mitgliederbereich ist eine Übersichtsbroschüre abrufbar, aus der weitere Informationen über die Förderung ab 2021 hervorgehen. Der BWP wird außerdem in den nächsten Tagen seine Webseiteninformationen und seine Broschüren überarbeiten.