BMWK bestätigt Fortführung der BEG-Förderung in 2025

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Nach Auskunft des BMWK werden die BEG-Programme, darunter auch die KfW-Heizungstausch-Programme, Anfang des Jahres 2025 „unterbrechungsfrei wie gewohnt weiterlaufen“.

Das heißt, Fachpartner und Kunden können auch nach dem 31. Dezember 2024 die Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen wie gehabt in Anspruch nehmen.

Grundlage dafür ist ein Rundschreiben von Bundesfinanzminister Kukies, in dem dieser darlegt, wie bezüglich der vorläufigen Haushaltsführung zu verfahren ist. Darin legt er erstens fest, dass für alle Haushaltspläne, die nicht im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten oder abgestimmt wurden, der Regierungsentwurf vom 16. August zugrunde zu legen ist.

Ferner legt Kukies fest, dass u.a. die Haushaltstitel für die BEG-Förderung und für die BEW-Wärmenetz-Förderung in voller Höhe ausgeschöpft werden können.

Somit gilt bis auf Weiteres das gewohnte Förderregime – die in der Förderrichtlinie hinterlegten Fördersätze und Höchstgrenzen können seit der GEG-Novelle im Sommer 2023 nicht mehr eigenständig vom BMWK geändert werden. Jede Änderung bedarf laut §89 Abs. 2 GEG zunächst noch bis zum 31. Oktober 2025 einer Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Danach sind weiterhin Änderungen von Förderhöhen und Fördertatbeständen zustimmungspflichtig.

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