BEW beihilferechtlich genehmigt - Start im September
Die EU-Kommission hat am 02.08. die Freigabe für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze erteilt. Sie kann nun zügig umgesetzt werden.
Mitteilung des BMWK vom 2. August 2022:
Das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau neuer klimaneutraler Netze hat heute grünes Licht aus Brüssel bekommen. Die Europäische Kommission genehmigte die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beihilferechtlich. Die Förderung kann damit Mitte September starten.
Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck:
„Das ist eine sehr gute Nachricht. Grüne Fernwärmenetze sind ein Schlüssel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren. Über sie können sich in Zukunft viele Haushalte und Betriebe effizient mit nachhaltiger Wärme versorgen – gespeist aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aus industriellen Prozessen. Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Viele Kommunen stehen in den Startlöchern, um die Wärmeversorgung umzustellen. Mit dem Go aus Brüssel für das Förderprogramm können sie jetzt loslegen.“
Aktuell dominieren fossile Energieträger die Wärmeversorgung in Deutschland. Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt noch mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung spielen Wärmenetze daher eine wichtige Rolle. Sie können Umgebungswärme durch den Einsatz von Großwärmepumpen nutzbar machen, erneuerbare Wärme etwa aus Sonnenenergie und Erdwärme wie auch industrielle Abwärme einbinden und an Haushalte verteilen. Vor allem in Städten, aber auch dort im ländlichen Raum, wo die Siedlungsdichte einen wirtschaftlichen Betrieb zulässt, ist der Anschluss an ein Wärmenetze die beste Lösung, wenn Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden.
„Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze setzen wir Anreize und stellen planbare finanzielle Unterstützung für den langfristigen Umstieg bereit“, sagte Habeck. Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. So kann künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf Erneuerbare Energien und Abwärme umstellt. Der Umbau der Wärmeversorgung wird neben den Förderprogramm flankiert mit einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung.
Die BEW setzt gezielte finanzielle Anreize für Wärmenetzbetreiber in neue Wärmenetze zu investieren und bestehende Netze so umzubauen, dass sie zunehmend durch Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Dabei werden Heizwerke und Heizkraftwerke, die Gas und Kohle verbrennen, schrittweise durch erneuerbare Wärmeerzeugung ersetzt.
Zur Förderung im Einzelnen:
Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.
Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.
Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.
Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.
Der Förderstart ist für Mitte September vorgesehen.
Insgesamt stehen rund 3 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten des Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.