BEG Update im Oktober: Was sich ändert
Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude stehen bevor. Sie betreffen vor allem den Bereich der Wärmenetze, aber auch den Bonus für Erneuerbare Energien. Abwärme wird zunehmend als Erneuerbare Energie berücksichtigt.
GebäudeEnergieberater: Ab dem 21. Oktober 2021 werden einige Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) inkraft treten. Die vorläufige neue Richtlinie sind bereits einsehbar. Neu ist u.a. die Möglichkeit, Abwärme zu nutzen und anzurechnen. Das bedeutet, eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Auch bei der Austauschprämie für Ölheizungen wird es Änderungen geben. Ergänzt wurde, dass es 40 % der förderfähigen Investitionskosten bei einem Austausch einer Ölheizung gegen eine Gas-Hybridheizung, auch bei Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz mit einem Anteil von mindestens 25 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme von mindestens 25 oder gegen Anschluss an ein Wärmenetz mit einem Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 gibt.
Bislang mussten Bauträger bei der Veräußerung eines geförderten Gebäudes entweder den Kredit auf den Erwerber übertragen oder diesen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages vollständig zu tilgen. Dies wird in Zukunft entfallen. Wer nicht selbst baut, bekommt dann keine vergünstigten Kredite mehr.
Wir werden Sie zu allen Änderungen der Fördermöglichkeiten weiterhin auf dem Laufenden halten.