Wie geht es weiter mit der BEG-Förderung?

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Das BWP-Politikressort teilt seine Einschätzung zum aktuellen Stand rund um die BEG-Förderung - wie geht es weiter, bis eine neue Bundesregierung im Amt ist?

Jetzt steht es fest: Der Bundeskanzler hat die Vertrauensfrage im Bundestag wie beabsichtigt verloren, damit stehen alle Zeichen auf vorgezogene Neuwahlen. Was bedeutet die aktuelle politische Lage für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Wie geht es bis zum Jahresende weiter?

Die verlorene Vertrauensfrage hat in diesem Jahr keinerlei Auswirkungen auf die Finanzierung der Förderung. Denn für BEG-Förderanträge, die bis Jahresende gestellt werden, gibt es eine Finanzierung über den bereits vom Bundestag beschlossenen, regulären Haushalt. Anders als im letzten Jahr gibt es am laufenden Haushalt keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Wie ist die politische Ausgangslage?

Die endgültige Entscheidung, Neuwahlen anzusetzen, liegt beim Bundespräsidenten. Wie es mit der Förderung Anfang 2025 weitergeht ist aber zunächst nicht von den Wahlen abhängig. Vielmehr kommt es darauf an, ob die BEG weiter finanziert wird. 

Mit Rundschreiben vom 16. Dezember 2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mittlerweile bestätigt, dass die im Haushaltsgesetz eingestellten Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die BEG verwendet werden können.

Da bis Mitte kommenden Jahres mit der nachträglichen Verabschiedung eines Bundeshaushalts durch den neu gewählten Bundestag zu rechnen ist, ist von einer auskömmlichen Gegenfinanzierung der BEG (und auch der anderen Förderprogramme, insbesondere der BEW) auszugehen.

Wie funktioniert das Verfahren?

Verfahrenstechnisch folgt auf die Antragstellung bei der KFW in der Regel umgehend die Bewilligung der Förderung. Die KFW stellt für bewilligte Anträge ausreichend Mittel zurück. 

Für die Fortführung von Förderprogrammen im Umbruch zwischen Legislaturperioden gibt es hinreichend historische Beispiele: Das Marktanreizprogramm, bzw. zuletzt die BEG wurden auch nach Bundestagswahlen ohne zunächst feststehenden und vom Bundestag beschlossenen Haushalt von den jeweiligen kommissarisch amtierenden Wirtschafts- und Finanzministern fortgeführt.  

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