Wie geht es weiter mit der BEG-Förderung?
Das BWP-Politikressort teilt seine Einschätzung zum aktuellen Stand rund um die BEG-Förderung nach dem Aus für die Ampel-Koalition - wie geht es weiter, bis eine neue Bundesregierung im Amt ist?
Am Abend des 6. November hat Bundeskanzler Olaf Scholz den Bundespräsidenten um Entlassung des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner aus der Regierung gebeten und damit die Ampelkoalition faktisch beendet.
Die Ampelkoalition konnte zuvor keine Einigung über den Bundeshaushalt 2025 erzielen. Dass sich zusammen mit CDU/CSU eine parlamentarische Mehrheit findet, um noch vor den Neuwahlen einen regulären Haushalt zu beschließen, gilt als unwahrscheinlich. Aller Voraussicht nach wird eine Haushaltssituation eintreten, die mit der von Dezember 2023/Januar 2024 vergleichbar wäre. Das heißt, die Regierung wird zu Jahresbeginn 2025 auf Basis eines Kabinettsbeschlusses zum Bundeshaushalt und ohne Mehrheit im Bundestag in die vorläufige Haushaltsführung eintreten.
Fortführung der BEG
Für BEG-Förderanträge, die bis Jahresende gestellt werden, gibt es eine Finanzierung über den bereits vom Bundestag beschlossenen, regulären Haushalt. Anders als im letzten Jahr gibt es am laufenden Haushalt keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
In Bezug auf Anträge, die ab dem 1.1.2025 gestellt werden, ist die Weiterführung der BEG vor allem vom politischen Willen abhängig. Davon ist zum jetzigen Zeitpunkt auszugehen. Der zuständige Minister Robert Habeck hat am 7. November in der Fernsehsendung „Markus Lanz“ bekräftigt: „Die Förderung von Wärmepumpen läuft ungebrochen weiter.“
Verfahrenstechnisch folgt auf die Antragstellung bei der KFW in der Regel umgehend die Bewilligung der Förderung. Die KFW stellt für bewilligte Anträge ausreichend Mittel zurück.
Für die Fortführung von Förderprogrammen im Umbruch zwischen Legislaturperioden gibt es hinreichend historische Beispiele: Das Marktanreizprogramm, bzw. zuletzt die BEG wurden auch nach Bundestagswahlen ohne zunächst feststehenden und vom Bundestag beschlossenen Haushalt von den jeweiligen kommissarisch amtierenden Wirtschafts- und Finanzministern fortgeführt.