BEG-Förderrichtlinie veröffentlicht

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Nach dem politischen Beschluss der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde diese nun im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie wurde am 30.12.2020 veröffentlicht und tritt somit wie geplant am 01.01.2021 in Kraft. Die Änderungen betreffen nicht nur die neue BEG-Förderung, die künftig die Förderung von Wärmepumpen als Einzelmaßnahmen im Bestand regelt, sondern auch auch die Zuständigkeiten von BAFA und KfW bei der Förderung.

Wie von uns bereit berichtet werden Wärmepumpen im Neubau nicht mehr als Einzelmaßnahme gefördert, sondern nur noch im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Bauen" als Teil eines ganzheitlichen Gebäude- und Anlagenkonzepts. Alle Anträge auf die bisher geltenden Förderprogramme, die bis zum 31.12.2020 auf dem vorgesehenen Weg eingehen, werden nach der alten Richtlinie behandelt, auch wenn sie erst nach dem 01.01.2021 bearbeitet werden.

Alle Einzelheiten der Richtlinie können jetzt öffentlich eingesehen werden. Eine spätere Konkretisierung einzelner Förderelemente durch entsprechende Merkblätter von BAFA und KfW sind möglich.

Auf unserer Website haben wir eine umfangreiche Übersicht über die Fördersituation ab Januar 2021 für Sie zusammengestellt. Zudem aktualisieren wir zu Beginn des Jahres auch unseren Förderrechner entsprechend der dann geltenden Förderbedingungen.

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